Die Vergabekammer in Bonn hat gestern das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für eine unabhängige Patientenberatung bestätigt. Damit hat sie dem GKV-Spitzenverband als Auftraggeber attestiert, alle Verfahrensvorschriften eingehalten zu haben. Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Kammer war durch den Antrag eines nicht berücksichtigten Bieters ausgelöst worden.
Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Spruch der Vergabekammer haben wir die Bestätigung, dass unser Vorgehen korrekt war. Wir hatten uns bewusst für eine europaweite Ausschreibung entschieden. Damit konnten wir möglichst viele Interessenten ansprechen, einen Qualitätswettbewerb um die beste Patientenberatung anstoßen und zugleich die Chancengleichheit für alle Anbieter garantieren.
Wir haben diese Vergabe in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und unter beratender Beteiligung des Beirats durchgeführt. Im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten haben wir uns anhand der vorher festgelegten und den Verfahrensteilnehmern bekannten Kriterien für das überzeugendste Angebot entschieden.Wir wollen, dass Patienten auch künftig fachlich fundiert, unabhängig und ohne jegliche Einflussnahme Dritter beraten werden. Deutlich mehr Ratsuchenden als bisher soll ab 2016 schnell und unkompliziert geholfen werden. Das ausgewählte Konzept erfüllt diese Intension des Gesetzgebers am besten.Es ist das gute Recht eines jeden Teilnehmers, das Verfahren überprüfen zu lassen. Nun steht am Ende dieses fairen und transparenten Verfahrens dessen juristische Bestätigung durch die Vergabekammer. Im Interesse einer kontinuierlichen unabhängigen Patientenberatung wäre es gut, wenn nun von allen die eindeutige Entscheidung anerkannt würde.“Weiteres Vorgehen: Der GKV-Spitzenverband wird nun schnellstmöglich den Zuschlag erteilen. Wenn keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt werden, wird das im Laufe dieses Monats erfolgen. Sobald dies geschehen ist, wird der GKV-Spitzenverband darüber informieren. Sollte der jetzt unterlegene Bieter jedoch eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen, tritt erneut ein vorläufiges Zuschlagsverbot ein. Das Oberlandesgericht fasst in der Regel innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung einen Beschluss. Nach seiner Entscheidung sind national alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Statement des GKV-Spitzenverbandes
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