Die AOK Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben am Freitag vergangener Woche eine Vergütungsvereinbarung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 geschlossen. Für 2014 einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung der Vergütung um 3,23 Prozent. Die Steigerung für 2015 liegt bei 2,53 Prozent. Die Erhöhung für 2016 wird der vom Bundesministerium für Gesundheit noch festzusetzenden Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen. Zuschläge für die zahnärztlichen Besuche von pflegebedürftigen Patienten werden bei Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeeinrichtung zusätzlich an die Zahnärzte ausgezahlt. In die Zahngesundheit ihrer Versicherten hat die AOK Bayern im vergangenen Jahr bereits über 810 Millionen Euro investiert.
„Mit der Vergütungsvereinbarung haben wir nun Planungssicherheit für die bayerischen Zahnärzte und die AOK erreicht“, so Peter Krase, Vertragschef der größten Krankenkasse im Freistaat. KZVB und AOK wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass künftig die vereinbarten Vergütungsobergrenzen nicht überschritten werden. Sollte es 2015 zu einer Überschreitung kommen, kann die vereinbarte Vergütung basiswirksam um bis zu drei Millionen Euro erhöht werden. Dies entspräche dann einer Gesamtsteigerung um rund drei Prozent.
Die nachträgliche Regelung für 2014 und 2015 war notwendig geworden, nachdem das Landessozialgericht im Dezember eine Schiedsamtsentscheidung als völlig unwirtschaftlich gestoppt hatte. Diese hätte den Zahnärzten allein für 2014 eine um mehr als zwölf Prozent höhere Vergütung in die Kassen gespült. Bereits 2013 lag die Erhöhung bei über sieben Prozent. Im Rückblick darauf problematisierte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, die Rolle von Schiedspersonen und Schiedsämtern ganz generell. „Es ist nicht hinzunehmen“, so Platzer, „dass in kaum geregelten und kaum überprüfbaren Verfahren Entscheidungen getroffen werden, die einerseits die Existenz ganzer Kassen aufs Spiel setzen können, andererseits aber keine echte demokratische Legitimation aufweisen.“ Die Rückkehr der KZVB an den Verhandlungstisch sei demgegenüber die weit bessere Option. Sie unterstreiche auch die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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