Jedes Mal, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Aufgaben übertragen, die diese eigenständig ausführen sollen, delegieren Sie. Ein solches Vorgehen ist aus zwei Gründen sinnvoll: zum einen können Sie ja gar nicht alles allein machen, dafür reicht Ihre Arbeitskapazität nicht aus. Mit Hilfe der Delegation können Sie sich entlasten und auf andere Dinge Ihrer Arbeit konzentrieren. Zweites können Sie über das Delegationsprinzip motivieren, denn Delegation wertet die Mitarbeiterinnen auf. Die Arbeit Ihres Personal wird durch fünf Grundmotive bestimmt, die personenindividuell unterschiedlich stark ausgeprägt sind: Sicherheit, Anerkennung, soziale Repräsentanz, Selbstbestätigung und Selbstverwirklichung. Über die Delegation von Aufgaben können Sie das Streben Ihrer Mitarbeiter nach Erfüllung dieser Motive unterstützen. Der Inhaber einer großen dermatologischen Fachpraxis, der über eine permanente Arbeitsüberlastung klagte, entgegnete…weiterlesen…
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9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in der nächsten Woche vor Rekordbeteiligung – erstmals mit Spiele-App „medQZ“ Eine Woche vor der Eröffnung zeichnet sich beim 9. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS eine neue Rekordbeteiligung ab“, stellt der Gesundheitsunternehmer und Kongresspräsident Prof. Heinz Lohmann erfreut fest. Die … Read more →
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Zwangsholzklasse bei der PKV rechtens
Die Gesundheitsreform der Grossen Koalition ist in zentralen Punkten rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Reform zurückgewiesen. Die privaten Krankenkassen müssen für weiterhin einen Basistarif für pauschal 570 Euro im Monat anbieten, dessen Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Sozusagen eine Zwangsholzklasse im Luxusliner PKV. Für diese Versicherten entfällt die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung. Dies macht den Tarif für die privaten Krankenkassen zu einem Zuschussgeschäft. Die DKV und Viktoria (DKV-Ergo-Gruppe) geben an, dass diese Mitglieder mit 3120 Euro im Jahr unterversichert seien.
Hochgerechnet auf die 8,6 Millionen privat Krankenversicherten liegt der Anteil der Basisversicherten bei unter 1 Promille. Die Klage war nicht primär finanziell begründet, sondern ein Kampf gegen das System. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die privaten Krankenkassen ein Teil des Gesundheitssystems sind und sie ihren Anteil am sozialen Ausgleich tragen müssen. Damit wird die Existenzberechtigung der der PKV weiter unterminiert, ein Abbruch auf Raten, denn die nächste Gesundheitsreform wartet schon.
3. gesundheitspolitische Diskussion – Verbessert das Krankenhausstrukturgesetz die Qualität der Versorgung?
Was sind die dringendsten Herausforderungen des Gesundheitswesens und wie kann man sie angehen? Dieser Frage gehen die Parlamentarier nicht nur in der Ausschussarbeit nach. Aktuelle Themen werden darüber hinaus im gesamten Parlament ausschussübergreifend diskutiert. In der 3. Runde in diesem Jahr wird das Krankenhausstrukturgesetz diskutiert.