Gastbeitrag von Johannes Kalbe. Sehr geehrte Damen und Herren, Umweltpolitiker, Kuratoren, Naturwissenschaftler und Sammler, ich möchte mich an Sie wenden, da ich weiß, dass Sie alle mit naturwissenschaftlichem Material und Sammlungen arbeiten, solche an Institutionen vermitteln oder als Landesumweltbehörden für dieses Thema zuständig zeichnen. Derzeit ist ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesministerin Frau Dr. Grütters (Kunsthistorikerin) in Planung, bzw. in Abstimmung: das neue Kulturgüterschutzgesetz (Link zum derzeitigen Entwurf siehe unten). Dieses Gesetz scheint vor allem Objekte und Sammlungen aus Archäologie und Kunst zu umfassen und ist vor dem Hintergrund auch verständlich und zu begrüßen. Unter der Definition von „Kulturgütern“ stehen allerdings auch Objekte und Sammlungen von „paläontologischem und sonstigen wissenschaftlichen Wert“.
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