Die dauerhafte Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen braucht nach Ansicht der AOK Baden-Württemberg dringend Klarheit in den Strukturen und den Abläufen. Dazu sei eine Rahmenvereinbarung, die das Land mit allen Krankenkassen in Baden-Württemberg schließe, im Gespräch. Die Vereinbarung regle den Einsatz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), den Leistungsumfang für Flüchtlinge und die Erstattung der Kassenaufwendungen durch das Land.
Laut AOK verlaufen die bisherigen Beratungen zu einer Landesregelung unter Leitung des Ministeriums für Integration mit dem Staatsministerium und den Fachministerien für Inneres, Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren sowie für Finanzen und Wirtschaft einerseits und mit den Ärzteverbänden andererseits konstruktiv. Über die Grundrichtung bestehe Einigkeit, Flüchtlingen im Land nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung den Zugang zum Gesundheitssystem durch die Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen. Damit solle der Bürokratieaufwand so gering wie möglich gehalten werden, weil auf bewährte Strukturen zurückgegriffen werde, was Städte und Gemeinden nachhaltig von Verwaltungsaufgaben entlaste.
Zum Leistungsumfang kann nach Auffassung aller Beteiligten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht das volle Leistungsspektrum gehören, wie es einem Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustehe. Es gehe aber laut AOK um eine pragmatische Lösung, die in jedem Fall die niederschwellige Sicherstellung aller notwendigen medizinischen Versorgung garantiere, die sich aus dem besonderen Bedarf von Flüchtlingen in schwierigen Lebensumständen ergebe. Dies sei auch rechtssicher zwischen Land und Krankenkassen zu vereinbaren. Für weitergehende Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgekuren oder Haushaltshilfen sollte es ein Genehmigungsverfahren geben. Von „praktischen Problemen“ bei der Sicherstellung des Leistungsumfangs, wie in den Medien vereinzelt berichtet, könne deshalb keine Rede sein.
Einen besonderen Kostenschub in der GKV, wie derzeit an der Öffentlichkeit spekuliert werde, sieht die AOK nicht. Die Vereinbarung sei im Gegenteil Voraussetzung für effiziente Rahmenbedingungen, damit neben den ohnehin entstehenden Gesundheitskosten für Flüchtlinge durch die Nutzung bewährter Strukturen ineffiziente Bürokratieschleifen und hohe Verwaltungsaufwände eingespart werden könnten. Nach den Vorstellungen der AOK könnte die Vereinbarung kurzfristig geschlossen werden und spätestens zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten.
Pressemitteilung der AOK BAden-Würrtemberg
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