Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect

Gastbeitrag von Johannes Kalbe.   Sehr geehrte Damen und Herren, Umweltpolitiker, Kuratoren, Naturwissenschaftler und Sammler, ich möchte mich an Sie wenden, da ich weiß, dass Sie alle mit naturwissenschaftlichem Material und Sammlungen arbeiten, solche an Institutionen vermitteln oder als Landesumweltbehörden für dieses Thema zuständig zeichnen. Derzeit ist ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesministerin Frau Dr. Grütters (Kunsthistorikerin) in Planung, bzw. in Abstimmung: das neue Kulturgüterschutzgesetz (Link zum derzeitigen Entwurf siehe unten). Dieses Gesetz scheint vor allem Objekte und Sammlungen aus Archäologie und Kunst zu umfassen und ist vor dem Hintergrund auch verständlich und zu begrüßen. Unter der Definition von „Kulturgütern“ stehen allerdings auch Objekte und Sammlungen von „paläontologischem und sonstigen wissenschaftlichen Wert“.

Grüner Schmu

Gesund. Welches Lebensmittel das wir kaufen können behauptet das nicht von sich. Es wäre auch verdammt komisch, würden wir sagen, dass ein Lebensmittel was gekauft werden soll, krank machen würde. Mittlerweile gibt es immer mehr dieser ‚gesunden‘ Lebensmittel, seien es nun Joghurts mit extra-tollen Bakterien oder Wasser mit Vitaminen. Neu sind allerdings die „Grünen Smoothies“, also pürierte Früchte gemischt mit Gemüse und grünen Blättern jeglicher Art. Das kann Löwenzahn sein, aber auch Kräuter, Spinat, Salat und die Blätter handelsüblichen Gemüsesweiter

Vitos beim Frankfurt Marathon

I151025_Vitos_Blog_Frankfurt_Marathon_100352_h600px

Leicht bewölkt. 9 bis 14 Grad. Trocken. 15.000 Läufer, davon 1.752 Staffeln. 400.000 Besucher an der Strecke. Vier Vitos Mannschaften waren dabei. Vor dem Startschuss trafen wir uns vor der Festhalle. In der Festhalle sollten wir uns ein paar Stunden später feiern lassen. Langsam füllt sich die Startzone mit Tausenden Marathonis. Dann der Startschuss. Von […]

Nationale Präventionskonferenz konstituiert sich

Heute hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch der Startschuss für eine nationale Präventionsstrategie gefallen, die von diesem neu gegründeten Gremium entwickelt wird. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger wirken mit beratender Stimme auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung in der Nationalen Präventionskonferenz mit. Diese wurde mit dem Präventionsgesetz im Juli dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die Nationale Präventionskonferenz hat die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie mit gemeinsamen Zielen, Handlungsfeldern, zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten zu erarbeiten und laufend fortzuschreiben. Diese werden in bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen für die lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben. Die Empfehlungen werden erstmals bis zum 31. Dezember 2015 erstellt. Mit den Zielen und Handlungsfeldern sollen gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen von frühester Kindheit über Lebensmitte und Arbeitsleben bis ins hohe Alter gemeinsam gestaltet werden. Durch eine stärkere Zusammenarbeit der Träger und ein abgestimmtes Vorgehen können Synergieeffekte erschlossen und mehr Personen erreicht werden. Unter diesen grundsätzlichen Leitlinien wird die Strategiearbeit der NPK stehen. Die Nationale Präventionskonferenz wird im Abstand von vier Jahren (erstmals 2019) einen trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen, der die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger über den Stand von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland informiert sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung dieser Bereiche abgibt. Mit den Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung sollen die für die Lebenswelten Verantwortlichen bei ihren präventiven sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderlichen Aufgaben unterstützt werden. „Die Krankenkassen unterstützen Kitas, Schulen, Betriebe und andere Einrichtungen seit Jahren bei gesundheitsförderlichen Projekten und Maßnahmen und arbeiten dabei schon jetzt mit anderen Institutionen zusammen. Dabei sind wir aber darauf angewiesen, dass die Träger der Lebenswelten und politisch Verantwortlichen bereit sind, solche Maßnahmen aktiv zu fördern und sich mehr als bisher auch finanziell in diesen Prozess einzubringen“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Die Sozialversicherungsträger werden gemeinsam mit den politischen Entscheidungsgremien und den Verantwortlichen für die Lebenswelten aktiv werden, um einen Mehrwert für die Gesundheit der Menschen zu erreichen. Aufgabe der Nationalen Präventionskonferenz wird es sein, die entsprechenden strategischen Weichenstellungen vorzubereiten und immer wieder auch neue Impulse in den gesellschaftlichen Diskurs einfließen zu lassen“, betont Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Und Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ergänzt: „Mit der Nationalen Präventionskonferenz wird ein Abstimmungs- und Kooperationsgremium geschaffen, das für die in Deutschland wesentlich für Prävention und Gesundheitsförderung Verantwortlichen eine wichtige Plattform für wechselseitige Information und trägerübergreifende Zusammenarbeitet bietet.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Nationale Präventionskonferenz konstituiert sich appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

BARMER GEK und Deutsche BKK planen Fusion

Die Selbstverwaltungsorgane der BARMER GEK und der Deutschen BKK haben heute in getrennten Sitzungen einstimmig beschlossen, die Vorstände mit der konkreten Vorbereitung einer Fusion zu beauftragen. Die Vereinigung soll am 10. November in Berlin von den Verwaltungsräten beider Krankenkassen beschlossen werden. Die neue Krankenkasse kann demnach zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen.  Beide Unternehmen versprechen sich von der Vereinigung insbesondere Vorteile beim Service für die Versicherten und in der Optimierung der Firmenkundenbetreuung. Derzeit verfügt die BARMER GEK über 8,5 Millionen Versicherte, die Deutsche BKK über 1,1 Millionen Versicherte. Die neue Krankenkasse wird über eines der dichtesten Geschäftsstellennetze in der GKV verfügen. Pressemitteilung der BARMER GEK und DEUTSCHEN BKK

The post BARMER GEK und Deutsche BKK planen Fusion appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Econ Award: Lass dich nieder! Eine wahrhaft ausgezeichnete Kampagne…

Seit dem heutigen Freitag sind neue Motive der Nachwuchskampagne „Lass dich nieder!“ in den Universitätsstädten mit medizinischer Fakultät zu sehen. Mit der Aktion machen KBV und KVen den medizinischen Nachwuchs auf die Chancen und Möglichkeiten der Niederlassung in der eigenen Praxis aufmerksam. Pünktlich zum Start gab es für die Kampagne einen renommierten Preis der Kommunikationsbranche: Im Rahmen einer Festveranstaltung am Donnerstag in Berlin gewann die Kampagne den Econ Award in Silber im Bereich der Unternehmenskommunikation. Die Begründung der Jury lautete: „Hier stehen die Ärzte von morgen im Mittelpunkt, und sie bringen nicht nur eindrucksvoll ihren Beruf näher, sondern werden exzellent über ihre Möglichkeiten als künftige niedergelassene Ärzte informiert. Der vortreffliche Mix aus Instrumenten aller Medien hat eine außerordentlich große Resonanz bei der Zielgruppe der Medizinstudenten erzeugt, und die Reichweite der Kampagne übersteigt alle Erwartungen. Der Slogan ‚Die Haus- und Fachärzte von morgen. Wir arbeiten für Ihr Leben gern.‘ rahmt die Kampagne sehr gelungen in den Gesamtkontext der parallel laufenden Ärzte-Image-Kampagne ein.“ Hintergrund: Der Econ Verlag und die Handelsblatt-Gruppe gehören zu den bedeutenden Herausgebern deutschsprachiger Medien im Wirtschaftsbereich. Seit 2007 veranstalten sie den  Wettbewerb rund um die Econ Awards. Link: http://www.econ-awards.de/kategorien/pr-aktivitaeten   Kampagnenlink:www.lassdichnieder.de Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

The post Econ Award: Lass dich nieder! Eine wahrhaft ausgezeichnete Kampagne… appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Regelung bietet Chance für bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung

Zur Kritik Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) an den von der Koalition geplanten Änderungen zur ambulanten Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kritik aus den KVen an dem Konzept der Koalition zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung ist substanzlos und geht eigennützig über die Nöte der Patienten, die medizinische Nothilfen suchen, hinweg. Im Mittelpunkt der dringend erforderlichen Neukonzeption kann nicht das Organisationsinteresse von KVen stehen. Obwohl die KVen für den ambulanten Bereitschaftsdienst gesetzlich zuständig sind, gehen 10 Millionen Patienten jährlich im Notfall unmittelbar in die Ambulanzen der Krankenhäuser. Wenn die von der Koalition vorgesehenen Regelungen die Ansiedlung von KV-Notfallpraxen an den Krankenhäusern (Portalpraxen) und die Kooperation von KV-Ambulanzen mit den Krankenhäusern nunmehr stärken, dann wird den niedergelassenen Ärzten überhaupt nichts weggenommen. Vielmehr wird sichergestellt, dass KV-Ambulanzen dort verfügbar sind, wo die Patienten hinkommen und dass mit den Krankenhäusern noch besser zusammengearbeitet werden kann. Hier ist ausdrücklich klarzustellen: Die Krankenhäuser wollen die Notfälle, die von niedergelassenen Ärzten behandelt werden können, diesen nicht wegnehmen! Ebenso muss aber anerkannt werden, dass die Fälle, die der Versorgung durch die Krankenhäuser bedürfen, kostendeckend vergütet werden. Mit durchschnittlich 32 Euro pro Fall findet das nicht statt. Die nunmehr in dem Konzept der Koalition vorgesehene gesetzliche Verpflichtung an den für die Vergütungen zuständigen Bewertungsausschuss, sachgerechte und aufwandsdifferenzierte Vergütungen zu entwickeln, ist ein längst überfälliger Schritt. Notfallleistungen sind keine aufschiebbaren Leistungen. Die Hilfe muss unmittelbar und immer erbracht werden. Sie müssen deshalb zu festen Vergütungssätzen bezahlt werden. Das sieht das Konzept der Koalition vor. Auch diese Regelung nimmt den niedergelassenen Ärzten nichts weg. Die Vergütung der Notfallleistungen darf aber auch nicht länger aus den gedeckelten Budgets der KVen genommen werden. Statt des von der Koalition vorgesehenen Vorabzugs der Aufwendungen für die ambulanten Notfallleistungen sollte die komplette Ausgliederung aus den Gesamtvergütungen der KVen vergeben werden. Dann könnte auch damit Schluss gemacht werden, dass die Vergütung für von Krankenhäusern erbrachten Leistungen über die KVen ausgezahlt werden. Niemand müsste Sorge haben, dass die ambulanten Notfallleistungen zu Lasten anderer ebenso wichtiger medizinischer Leistungen vergütet werden. Die DKG appelliert an die niedergelassenen Ärzte, gemeinsam für die Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung einzutreten, statt Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen, die an der Realität der Patienten vorbeigehen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

The post Regelung bietet Chance für bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

WatchGuard stellt Top 3 der Sicherheitsrisiken für den Healthcare-Bereich vor

Der Healthcare-Bereich rückt zunehmend in das Fadenkreuz von Hackern und Cyberkriminellen. Insbesondere das Internet of Things (IoT), der Trend zu Bring-your-own-Device (BYOD) sowie neue Fitness Apps und Wearables eröffnen gleich eine Vielzahl von potenziellen Angriffsmöglichkeiten. Gefährdet sind vor allem Unternehmen, die den Wechsel auf eine modernere Ausstattung mit erweiterten oder neuen Online-Funktionen sicherheitstechnisch nicht im erforderlichen Maße begleiten und noch auf veraltete Schutzmechanismen setzen. Der Diebstahl von persönlichen Informationen ist für die Cyberkriminellen ein lohnendes Geschäft: Laut Reuters können sie für einen solchen Datensatz zehnmal mehr erhalten als für den einer Kreditkarte. Für Unternehmen im Gesundheitswesen ist es deswegen wichtig, sich zunächst einen Überblick über die Gefahrensituation zu verschaffen. Danach gilt es, die Lösungsmöglichkeiten zur Abwehr zu priorisieren und die Thematik breit in den Fokus der Aufmerksamkeit von IT-Verantwortlichen und Anwendern zu rücken. WatchGuard stellt nachfolgend die Top 3 der Sicherheitsrisiken für den Healthcare-Bereich vor. Das Internet of Things (IoT) ist überall Die Bedeutung des IoT im Medizinsektor ist immens und hat aufgrund der damit möglichen intelligenten Vernetzung medizinischer Geräte für eine kleine Revolution gesorgt. Unter dem Aspekt der Sicherheit stellt sich deren Einsatz jedoch etwas anders dar. Sowohl alte wie auch neue Geräte müssen verstärkt und kontinuierlich auf mögliche Sicherheitslücken hin überprüft werden. Dieses Bewusstsein ist im Healthcare-Bereich jedoch noch nicht sehr verbreitet. Denn aus historischer Sicht bestand bislang dafür kein Grund. Größere medizinische Röntgen- und Ultraschallgeräte waren zwar mit einem Rechner verbunden, aber dieser dafür nicht mit dem Internet. Heute sieht die Situation anders aus. Cyberkriminelle nutzen die Schwachstellen alter oder ungepatchter Systeme und Geräte, um darüber auf das restliche Netzwerk zuzugreifen. Die gute Nachricht: Genauso wie PCs können – und müssen! – moderne Healthcare IoT-Devices stets up to date gehalten werden. Zusätzlicher Schutz lässt sich über moderne Firewall-Appliances erreichen, die dann auch die restliche IT-Infrastruktur mit absichern. Mehr BYOD-Geräte = mehr Angriffsfläche Die Rechnung ist ganz einfach: Je mehr potenzielle Angriffspunkte ein Netzwerk aufweist, umso verwundbarer wird es. Der Bring-your-own-Device(BYOD)-Trend erhöht deswegen das Risiko eines Angriffes deutlich. Einer Studie des Ponemon Instituts zufolge erlauben 88 Prozent der Unternehmen im Healthcare-Bereich ihren Angestellten, eigene Geräte zu benutzen – aber mehr als die Hälfte der Firmen überzeugen sich nicht davon, dass diese auch sicher sind. Das macht deren Smartphones für Cyberkriminelle gleich aus zweierlei Gründen interessant: Sie erhalten nicht nur Zugriff auf die persönlichen Daten auf dem Gerät, darüber hinaus können sie zudem die internen Systeme im Unternehmen durch die Umgehung der Firewall direkt attackieren. Sicherheit und Bequemlichkeit auf einmal – ein Widerspruch in sich Ein aktuelles Trendthema sind Fitness-Apps und Wearables zur Überprüfung des eigenen Gesundheitszustands. Die persönlichen Daten werden dabei nicht nur automatisch erfasst, sondern auch an diverse Cloud-Services weitergeleitet. Im Gegensatz zu anderen gespeicherten Informationen aus den Bereichen Social Media, Gaming sowie Fotos und Videos sind diese jedoch um einiges persönlicher und daher schützenswerter. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird dem Schutz dieser Daten jedoch oft nicht die nötige höhere Priorität eingeräumt. Man kann es einem Anwender zwar nicht verdenken, wenn er die Einstellung „Passwort merken“ aktiviert lässt. Man muss ihn aber darauf hinweisen, dass bei einem Verlust des Geräts – egal ob physisch oder durch einen Hack – dem neuen Besitzer diese Daten wie auf dem Präsentierteller zur Verfügung stehen. Bereits eine Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt hier für mehr Sicherheit. Denn selbst wenn der Angreifer das Passwort kennt, kann er das Gerät oder die Anwendung ohne den zweiten Code oder eine Touch ID nicht benutzen. Fazit Die zunehmende Verbreitung von modernen Technologien im Healthcare-Bereich darf nicht dazu führen, dass deswegen die Sicherheit vernachlässigt wird – insbesondere angesichts der sich quasi täglich verändernden Cyberattacken. Die Vorteile von vernetzten medizinischen Geräten liegen ebenso klar auf dem Tisch wie die damit verbundenen Sicherheitsrisiken für die persönlichen Patientendaten. Ein umfassender Schutz im Gesundheitswesen kann deswegen nur dann realisiert werden, wenn Sicherheits- und Netzwerkexperten mit den Fachleuten aus dem Healthcare-Bereich gemeinsame Lösungen entwickeln und die Anforderungen aller Seiten erfüllen. Eine Grundabsicherung in Form von modernen Firewalls stellt dafür die Grundlage dar. Pressemitteilung der WatchGuard Technologies GmbH

The post WatchGuard stellt Top 3 der Sicherheitsrisiken für den Healthcare-Bereich vor appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.

Betreffend Blogwerbung

Es könnte in der nächsten Zeit vorkommen, dass ich gelegentlich gesponserte Artikel bringe oder solche mit einem Werbelink darin. Ich werde sie kennzeichnen, nur Artikel bringen, die auch einen gewissen Bezug zu meinen sonstigen Themen haben, also einen gewissen Mehrwert auch für Euch Leser bringen, die Artikel sind von mir geschrieben und nicht von jemand anderem […]