Südwest-AOK zum E-Health-Gesetz: Rahmenbedingungen werden verbessert – Verbindlichkeit erhöhen

Deutschland hinkt bei der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen hinterher. Bislang tauschen lediglich 24 Prozent der deutschen Allgemeinmediziner Daten digital aus, wie der Index für digitale Wirtschaft und Gesellschaft der EU-Kommission 2015 belegt. Bessere Bedingungen für die digitale Vernetzung will der Gesetzgeber ab 2016 mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) schaffen und der elektronischen Gesundheitskarte einen Schub verschaffen. Anfang November 2015 sollen Experten im Bundestag dazu gehört werden.

Für die AOK Baden-Württemberg bringt das Gesetz zwar insgesamt bessere Rahmenbedingungen, „wenn die Akteure aber weiterhin eher die Bedenken, als die Möglichkeiten fokussieren, dann werden die Versicherten auch weiterhin kaum von digitalen Innovationen profitieren können und mehr Effizienz und Transparenz im Gesundheitssystem bleiben ein frommer Wunsch. Das können wir uns nicht leisten“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, am Mittwoch (28.10.2015) in Stuttgart.

Wenn das Gesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, sieht es verbindliche Fristen für Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitskarte vor, etwa für die Nutzung von Notfalldaten. Jedoch hält die AOK für die organisatorische Umsetzung von digitalen Strukturen insgesamt ein entschiedeneres Vorgehen für notwendig. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das IT-Netz im Gesundheitswesen nach zehn Jahren Arbeit und einer Milliarde Euro Investitionen aus Beitragszahlermitteln immer noch nicht funktioniere. Deshalb brauche es endlich mehr Verbindlichkeit. Diese könne künftig erlangt werden, wenn Herstellung und Betrieb der Infrastruktur etwa in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) oder der Bundesnetzagentur im Kontext einer Aufgabenerweiterung übertragen würde. Die Forderung der Südwest-AOK zielt vor allem auf eine verlässliche Einführung der Online-Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenkassen, die ab Juli 2016 flächendeckend funktionieren soll.

Völlig anachronistisch erscheint der AOK Baden-Württemberg auch die geplante Regelung zum Medikationsplan. Patienten, denen ihr Arzt mindestens drei verschiedene Medikamente verordnet, hätten Anspruch auf einen Ausdruck des Planes. Hermann: „Eine elektronische Gesundheitskarte und ihre digitale Nutzung kann doch nicht über einen Papierausdruck sichergestellt werden. Hier muss entschieden nachgebessert werden.“

Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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