Online-Terminvergabesysteme erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei Patienten, ihre Nutzung kann bisweilen sehr interessante Aspekte zu Tage fördern. So ist dem Internet-Buchungssystem der Homepage einer Kardiologischen Praxis, die im Rahmen unserer Exploration zu dieser Thematik untersucht wurde, ein Filter vorgeschaltet, der den Versichertenstatus abfragt. Bei der Angabe „Privat versichert / Selbstzahler“ sind mit dem Tagesdatum 25.11.15 10:13 Uhr folgende Termine buchbar: 25.11. 14:30, 30.11. 13:00, 08.12. 15:00, 09.12. 14:00 und 11.12. 11:30 / 13:00. Wer „Gesetzlich versichert“ wählt, erhält das nächste Terminangebot am 11.12. 11:30 / 13:00. Wie Patienten der letztgenannten Gruppe, die auf diese Differenzen stoßen, wohl die Formulierung der ebenfalls auf der Website aufgeführten Praxisphilosophie „Im Zentrum der ärztlichen Tätigkeit steht der Patient“ interpretieren?
Interessant ist ebenfalls, dass diese Praxis zum Pool der Arztpraxen gehört, die die Techniker Krankenkasse in ihrem neuen Online-Terminportal für Patienten zusammengefasst hat. Gilt die immer wieder proklamierte Regel, dass allein die medizinische Notwendigkeit über eine Terminvergabe entscheiden sollte, doch nicht?
© Klaus-Dieter Thill / IFABS
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