„Die Krankenhäuser erhalten dieses Jahr über 8 Milliarden Euro von den Krankenkassen – mit über 3,6 Milliarden Euro übernimmt die AOK Baden-Württemberg den größten Anteil an dieser beträchtlichen Summe“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Damit werden die Krankenhäuser 2015 allein von der AOK Baden-Württemberg über 80 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr bekommen. Für eine langfristige Sicherstellung von hoher Qualität in der stationären Versorgung sind aber nicht allein die Finanzen ausschlaggebend, sondern dringend Strukturreformen angezeigt. Deshalb begrüßen wir, dass nun ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem Krankenhaus-Strukturgesetz vorliegt“, so Hermann weiter. Die Verhandlungen zum Landesbasisfallwert fanden zwischen den Krankenkassen im Land und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft statt. Im bundesweiten Vergleich wird in Baden-Württemberg ein überdurchschnittlicher Preis für die Krankenhausbehandlung bezahlt. Der Landesbasisfallwert beinhaltet alle voraussichtlichen Kostenentwicklungen des Jahres 2015. Dabei wurden die im Frühjahr vereinbarten Tariferhöhungen für die Ärzte bereits berücksichtigt: Die Personalkosten machen mehr als 60 Prozent der gesamten Krankenhauskosten aus. „Obwohl sich die Höhe des Landesbasisfallwerts im bundesweiten Vergleich weiterhin im oberen Drittel befindet, machen hiesige Krankenhäuser überdurchschnittlich Verluste“, so Hermann. Die Strukturreformen in der stationären Versorgung müssten endlich angegangen werden. Die AOK erkenne in dem Referentenentwurf zur Krankenhausreform den politischen Willen, Qualität zu fördern und einen Strukturwandel einzuleiten. Die vorgesehene Möglichkeit, künftig Qualitätsvorgaben verbindlich in der Krankenhausplanung umzusetzen, sei eine große Chance, die Krankenhausversorgung zum Wohle der Patienten weiter zu entwickeln. Da der Entwurf den Ländern überlasse, ob und welche Qualitätsvorgaben sie in ihrer Krankenhausplanung umsetzen, setze die AOK auf den Willen des Landes Baden-Württemberg, diese Chance beherzt wahrzunehmen. Denn so könne die stationäre Versorgung zum Wohle des Patienten weiter deutlich verbessert werden. „Dass Leistungen künftig stärker nach Qualitätskriterien gesteuert werden sollen, ist nur zu begrüßen. Die geplanten Qualitätsverträge für ausgewählte Leistungsbereiche sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte es aber im stationären Bereich auch generell ermöglicht werden, Direktverträge mit innovativen Krankenhäusern abschließen zu können. Dann könnten wir als Gesundheitskasse unseren Versicherten gerade die Kliniken anbieten, die die beste Qualität erreichen“, sagt Hermann. Und für eine bessere Qualität fahre man, wenn es um die eigene Gesundheit geht, gerne auch ein paar Kilometer mehr. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
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