Bessere Qualität in der Pflege braucht Refinanzierung

Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität standen im Forum Pflege im Krankenhaus am dritten Kongresstag im Mittelpunkt der Diskussionen. Irene Maier, Pflegedirektorin der Universitätsklinik Essen, stellte in ihrem Vortrag klar, dass die Personalsituation im Pflegebereich sich zunehmend problematisch gestalte. „Es ist eine spürbare Verknappung von examinierten Pflegekräften festzustellen“, sagte die Pflegedirektorin. Dieser Trend sei zunehmend und führe aktuell bis zu Stilllegungen von Funktionsbereichen oder einzelnen OP-Bereichen. Klar sei, dass die Pflege zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung stehe. „Doch dazu brauchen wir eine klare Refinanzierung. Denn sonst führt die Steigerung von Qualität in einem Bereich zu Qualitätsverlusten durch erforderliche Einsparungen in anderen Bereichen“, so Meier. Auch Bernhild Braun, Einrichtungsleiterin der EVIM gemeinnützigen Altenhilfe am Katharinenstift in Wiesbaden, zeigte personellen Nachholbedarf auf, insbesondere bei den Sozialdiensten. „Seit 1991 haben sich die Patientenzahlen deutlich erhöht, doch bei der Personalausstattung gab es keine Veränderung.“ Zudem wurden im Forum Fragen des Empowerments und der Selbstmanagementförderung diskutiert. Hier betonte der Programmleiter des Kompetenzzentrums Patientenbildung Careum, Zürich, Dr. Jörg Haslbeck, dass die Einbindung von Personen mit Krankheitserfahrungen wichtiger Bestandteil der Schulungen zur Selbstmanagementförderung sein sollte. „Betroffene können hier als Rollenmodell dienen“, so der Wissenschaftler.

In der Veranstaltung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser gingen die Referenten auf wichtige Detailfragen des ASV ein. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), gab in ihrem Vortag einen Überblick über „Status quo und Perspektiven“ der ASV. Unter anderem erläuterte sie die besonderen Herausforderungen des G-BA bei der Neufassung des Paragrafen 116b SGB V, wie die Festlegung des Behandlungsumfangs, den Einschluss von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Abgrenzung zur Haus- und Fachärztlichen Grundversorgung. Neu für die Krankenhäuser hinsichtlich der Bildung interdisziplinärer Teams, sogenanntes „Zwiebelschalenmodell“, sei beispielsweise die Festlegung, wer die Teamleitung übernehme, wer zum Kernteam gehöre und welche Fachärzte hinzuzuziehen seien. Rechtsanwalt Andreas Wagener, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fasste „Aktuelle Rechtsfragen zur ASV“ mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf Kooperationen, Mindestmengen und Vergütung zusammen. „Es bleibt bei der selbständigen Abrechnung jedes ASV-Berechtigten“, so Wagener. Außerdem gebe es keine gesamtschuldnerische Haftung für Fehler anderer Teammitglieder. Bei der Prüfung der Mindestmengen werde zwischen Mindestmengen des gesamten Kernteams und arztbezogener Mindestmengen unterschieden. „Der Nachweis führt oft zu hohem bürokratischen Aufwand“, stellte Wagener fest.

Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte auch die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Die Rahmenbedingungen für die Medizinische Versorgungszentren haben sich unter der aktuellen Bundesregierung verbessert“, erklärte BMVZ-Vorsitzender Dr. Bernd Köppl. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung werde jetzt die längst vorhandene Pluralität der Versorgungsakteure und -strukturen rechtlich anerkannt und positiv weiterentwickelt. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung und Anerkennung der guten Arbeit der MVZ, machte Köppl deutlich. Der BMVZ begrüße daher ausdrücklich diesen Teil des Versorgungsstrukturgesetzes. Die gesetzliche Entwicklung ginge klar zur Öffnung der vorhandenen Strukturen – hin zum Krankenhaus. Kliniken könnten ihr ambulantes Setting vermehrt über MVZ aufbauen. Gerade MVZ und Netze seien, einmal etabliert, standorttreu und regional stark verwurzelt. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2014 insgesamt 2.073 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits rund 40 Prozent in Trägerschaft eines Krankenhauses.

Das VKD-Forum widmet sich ab 14.00 Uhr dem Thema „Management im Risiko“. Dabei geht es um erfolgreiches Risikomanagement, Krisenkommunikation und wirksame Risikominimierung für die Geschäftsführung der Krankenhäuser.

Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema „Update Controlling“ und das VLK-Forum „Die Generationenfreundliche Klinik“ runden diesen Kongresstag ab.

Der 38. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 19. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren.

Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit.

Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden.

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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