Am Mittwoch, den 4. November fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Dabei beschäftigte man sich unter anderem mit den zuvor abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen der Verbände zum geplanten Gesetz.
Es wurde unter anderem deutlich, dass Daten aus den Testgebieten zum Ende April 2016 noch nicht vorliegen werden, weil die Industrie aktuell die Komponenten nicht rechtzeitig liefern kann. In dem Zusammenhang sind offenbar Sanktionen für die Gesellschafter der gematik vorgestehen, die von den Verbänden aber mit Hinweis auf die Industrie abgelehnt werden.
Als erster “Mehrwertdienst” ist der Notfalldatensatz (NFD) vorgesehen über dessen Praktikabilität angesichts einer Planung aus dem Jahr 2006 diskutiert wurde. So seien damals z.B. noch keine USB Sticks verfügbar gewesen, so dass die Planungen darauf keine Rücksicht hätten nehmen können.
So wurde darauf hingewiesen, dass die Zeitläufe technisch gesehen über das Projekt hinweg gegangen sind. Vorgesehene Schnittstellen zum Patienten (z.B. ein Kiosk um Daten einzusehen) seien mitlerweile lebensfremd.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es vor allem, die Teilnehmer am Gesundheitswesen besser miteinander zu verbinden. Es wurde beklagt, dass mit dem KV Safenet bereits Paralellstrukturen existieren, die nicht den hohen Anforderungen des BSI unterliegen, im Gegensatz zu den Komponenten der zentralen TI der gematik.
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