Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag zu verabschiedende Krankenhausstrukturgesetz. DKG-Präsident Thomas Reumann sprach von „wichtigen Weichenstellungen für die patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken und der ordnungspolitische Rahmen des Entgeltsystems im Krankenhaus würden durch die Reform grundlegend verändert, so der DKG-Präsident.
Das Gesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, nimmt sich drängender Probleme des stationären Sektors an. „Die Abgeordneten haben die in den letzten Monaten von den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitern angesprochenen Probleme ernst genommen. Wir fühlen uns nunmehr deutlich besser verstanden“, sagte Reumann. Entscheidend sei vor allem, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt würden. „Die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag bleiben den Krankenhäusern erhalten“, erklärte der DKG-Präsident. Mit ihrer Umwandlung in einen Pflegezuschlag „wird die Situation für Pflegekräfte deutlich verbessert“.
Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifausgleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter, die schon bei uns beschäftigt sind, fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können. Insgesamt werden also die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Betriebskosten deutlich verbessert, so Reumann. Darüber hinaus begrüßte der DKG-Präsident die vorgesehene Neukonzeption der ambulanten Notfallleistungen.
Der Strukturfonds und die neuen Qualitätsanforderungen einschließlich Sanktionsmechanismen werden den Strukturwandel in der stationären Medizin weiter beschleunigen. Diesen Möglichkeiten werden sich die Krankenhäuser konstruktiv stellen.
„Keine Verbesserungen bringt das Krankenhausstrukturgesetz dagegen bei der unzureichenden Investitionsfinanzierung“, machte Reumann deutlich. Er forderte, dass die Lösung dieses zentralen Problems der Krankenhäuser auf der Tagesordnung bleiben müsse. Die Länder dürften sich nicht weiter ihrer gesetzlichen Aufgabe der Investitionsmittelbereitstellung entziehen.
Pressemitteilung der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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