Pflegende Angehörige: Pflege und Beruf besser absichern

Ein Beitrag in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Um die Vereinbarkeit der Pflege eines Angehörigen mit der Familie und dem Beruf zu erhöhen, hat die Politik in den letzten Jahren verschiedene Instrumente auf– und ausgebaut. Die letzte Reform fand zum 1.1.2015 statt: Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und die Familienpflegezeit.

Mit dieser Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind viele unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen verbunden. Kommt es zu einen Pflegefall, entstehen viele Ideen und Ängste, wie kann es im Job weiter gehen. Denn schnell kann die Übernahme der Pflege die Berufstätigkeit gefährden.

Aber unabhängig aller Vorstellungen sollten die Ziele für diese neue Lebenssituation klar benannt sein. Als wichtigste Ziele würde ich setzen:

  • die Pflege des Angehörigen / des Kindes absichern
  • die Lebensqualität der Familie erhalten
  • im Job bleiben; die Berufstätigkeit erhalten

Vereinbarkeit und Familienpflegezeit

Für der Erhaltung der Berufstätigkeit, trotz Pflegefall in der Familie, kann die Familienpflegezeit eine Basis bilden. Seit dem 1.1.2015 besteht ein Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung vom Job bis zu 2 Jahren (ab einer Betriebsgröße von 25 Beschäftigten). Nimmt es jemand in Anspruch, muss sie/er im Jahresschnitt mindestens 15 Stunden die Woche im Job arbeiten und es 12 Wochen vorher ankündigen.

Je nach finanzieller Basis der Familie, muss man dann seine Ein– und Ausgaben durch die reduzierte Arbeitszeit und der entsprechenden Entlohnung neu durch rechnen: Welche Wochenarbeitsstunden ist für unsere Familie tragbar? Reicht der neue Lohn nicht, besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen aufzunehmen, um das entfallene n Gehalt zu kompensieren. Dabei braucht es auch Vertrauen in die Zukunft, um nach den 2 Jahren Pflegezeit die entstandene finanzielle Schuldlast des Darlehens wieder ausgleichen zu können, wobei hier Härtefälle berücksichtigt werden können.

Ein besonderer Schritt war bei der letzten Reform die erneute Betrachtung des „Konstrukts“ Familie. Ab dem 1.1. diesen Jahres gilt der erweiterte Familienkreis, bei dem die Leistungen für die Unterstützung der Pflege zum Beispiel auch von Stiefeltern oder Schwägerinnen in Anspruch genommen werden können.

Pflege, Job und Armut

Die Familienpflegezeit — es ist ein Schritt, um eine bestehende Berufstätigkeit, trotz Pflege, aufrecht zu erhalten. Denn häufig erfahre ich durch die Selbsthilfe, dass der Beruf wegen der Pflege aufgegeben wird oder werden muss. Es gibt dafür auch gute Argumente:

  • eine lebensbegrenzte Diagnose: Ich will die noch bleibende Zeit bis zum Tod möglichst intensiv mit meinen Angehörigen verbringen.
  • niemand anderes versteht mein Kind, meinen Ehemann, meinen Vater besser als ich
  • übergeben wir die Pflege in professionelle Hände, dies würde uns finanziell belasten oder die Pflege würde das Vermögen angreifen und aufbrauchen.

Trotz aller Gründe, sehe ich es als hohe Priorität eine Berufstätigkeit zu erhalten; aus eigener Erfahrung. Denn wir pflegende Angehörige wissen in vielen Fällen nicht, wie lange eine Pflegesituation anhält. Ein Jahr, zwei Jahre … unsere Tochter hat laut dem „Datenblatt“ der Erkrankung eine Lebenserwartung von gut 4 Jahren; sie ist jetzt 11 Jahre alt. Je länger ich aus dem Job raus bin, je schwieriger wird der Wiedereinstieg in das Berufsleben. Je nach finanziellen „Polster“ steigt mit jedem Jahr das eigene Armutsrisiko.

Aber nicht nur das Armutsrisiko gilt es zu bewerten. Die Pflege eines Angehörigen kann eine soziale Isolierung des Pflegenden mit sich bringen. Im Job bleiben bedeutet auch, wichtige soziale Beziehungen aufrecht zu erhalten. Stirbt der Pflegeempfänger, können diese den Weg „zurück” in den Alltag erleichtern.

Fazit

In die Pflege eines (nahen) Angehörigen einzusteigen, erfordert eine wirtschaftliche Kalkulation der gesamten familiären Situation. Die angebotenen Leistungen vom Gesetzgeber können hier eine Unterstützung sein, um einen Weg zu finden, die Pflege zu übernehmen ohne den Job (vollständig) aufgeben zu müssen.

Neben der finanziellen Planung, wenn die Pflege übernommen wird, sollten auch alle anderen Erwartungen geklärt sein z.B. wer von der Familie oder Freundeskreis kann mithelfen. Ein Sich-Aufgeben in der Pflege eines Angehörigen oder die Übernahme der Pflege aufgrund von Schuldgedanken kann ein hohes gesundheitliches Risiko bedeuten, genauso wenn neben dem Vollzeit-Job noch Zuhause gepflegt wird. Die geschaffenen Instrumente zur Unterstützung der häuslichen Pflege sind für den einen oder anderen eventuell nicht ausreichend. Ein mehr an Leistungen würde sicherlich auch gebraucht werden. Doch mit dem, was schon erreicht worden ist, wurde ein Weg eröffnet, wie Pflege und Beruf auf eine gewisse Zeit und Höhe vereinbart werden könnte.