Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Krankenhausstrukturgesetz. In Fragen der Qualität werden wichtige Impulse gesetzt und auch der Einstieg in einen Strukturfonds zum Abbau von Überkapazitäten ist ein guter Schritt. Bei dem Kernproblem der Krankenhausfinanzierung gibt es jedoch nicht einmal die Idee eines Lösungsansatzes: die Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder wird nicht ansatzweise angegangen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft der stationären Versorgung ist der notwendige Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikstandorte in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung ist gut für die Patienten, die Mitarbeiter der Kliniken und die Beitragszahler. Der Strukturfonds liegt mit einem geplanten Volumen von 500 Millionen über drei Jahre lediglich im Promillebereich der jährlichen Gesamtausgaben der Krankenkassen für die Kliniken. Damit wird er die großen Strukturprobleme der deutschen Krankenhauslandschaft nicht über Nacht lösen können – aber er ist immerhin ein Beginn.“ Qualitätsorientierung ist der Schlüssel zur Zukunft Mit der Krankenhausreform soll es sich für Kliniken in Zukunft auch finanziell lohnen, besonders gute Qualität zu erbringen. Umgekehrt soll schlechte Qualität finanziell sanktioniert werden. „Der geplante Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung durch Zu- und Abschläge ist für die Patienten und Beitragszahler gut und wir begrüßen das ausdrücklich“, so v. Stackelberg. „Für das Krankenhaus der Zukunft muss sich besonders gute Qualität durch bessere Bezahlung ebenso lohnen, wie schlechte Qualität unmittelbare Folgen haben muss. Allerdings wollen wir in keinem Fall an einer Minderversorgung unserer Versicherten verdienen! Und wer sogar ein Mindestqualitätsniveau unterschreitet, sollte gar nicht mehr operieren und behandeln dürfen!“ Personalprobleme grundsätzlich lösen Aktuell wird wieder viel über die teilweise ungenügende Ausstattung von Kliniken mit Pflegepersonal gesprochen. Hintergrund dieser Problematik ist die gesetzliche Aufgabenteilung bei der Krankenhausfinanzierung. Die Bundesländer sind für die Finanzierung zum Beispiel von Computertomographen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig, während die Krankenkassen die laufenden Behandlungskosten übernehmen. Aber der Anteil der Krankenhausfinanzierung durch die Länder sank von über 20 Prozent 1972 auf unter 4 Prozent im Jahr 2012. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben der Krankenkassen allein für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 68 Milliarden Euro. Dazu v. Stackelberg: „Während aus den Portemonnaies der Beitragszahler jedes Jahr zusätzliche Milliarden an die Kliniken fließen, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nach. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden und damit Geräte kaufen oder eine Dachsanierung bezahlen, statt Pflegepersonal einzustellen. Bei dem geplanten Pflegesonderprogramm ist Vorsicht geboten, damit am Ende nicht die falschen belohnt werden. Wer bisher besonders viel Pflegekräfte abgebaut hat, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Sonderzahlungen bekommen, um diese wieder einzustellen. Wer aber immer eine ausreichende Besetzung der Stationen aufrechterhalten hat, der bekommt nichts. Wenn die Politik zusätzliches Geld für Pflegekräfte ausgeben möchte, dann bitte nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet genau dort, wo es notwendig ist! Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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