Ungeimpfte Kinder sind gesünder als Geimpfte

Ein Gespenst geht umher in der Schulmedizin, das Gespenst der „Impfmüdigkeit“. Allerdings gibt es keine Gespenster (mehr). Und das mit der „Impfmüdigkeit“ scheint auch so ein „Gespenst“ zu sein, das anscheinend erfunden wurde, um eine informierte Entscheidung gegen die Impfung als „Müdigkeit“ zu verharmlosen. Eine Studie aus dem Jahr 2013, die mir jetzt in die […]

Dieser Beitrag Ungeimpfte Kinder sind gesünder als Geimpfte wurde erstmalig von Heilpraktiker René Gräber auf NaturHeilt.com Blog veröffentlicht.

Buchbesprechung: Seveneves von Neal Stephenson

Was würde die Menschheit unternehmen, wenn sie wüsste, dass die Erdoberfläche in zwei Jahren unbewohnbar würde? Von dieser Prämisse ausgehend, beschreibt Neal Stephensen in seinem fast neunhundertseitigen Buch die heroischen Anstrengungen der Menschen, ein Habitat im All zu errichten, in dem die Menschheit überleben kann. Die Rezension bezieht sich auf die englische Ausgabe. Der Roman spielt in einem ungenannten Jahr etwa 10 bis 20 Jahre in der Zukunft. Irgendetwas hat ohne Warnung den Mond gesprengt. Ein „Agent“, am besten übersetztweiter

Adventskalender – Die Verlosung

Liebe Ratefüchse und -fehen, wieder vielen Dank an Euch alle fürs eifrige Mitraten beim diesjährigen Adventskalender. Wieder haben viele richtig gelegen, ähnlich wie im letzten Jahr kamen knapp sechzig korrekte Antworten rein. Ich hoffe, es war nicht zu schwer, nicht zu leicht, entschuldigt ein paar Unstimmigkeiten, die haben ja schon Tradition, ich bin eben nicht […]

Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite unter http://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2016.html eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Beispiel Pflege: Zum 1. Januar 2016 greifen erste Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Für Pflegebedürftige, die ihre Pflege zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege). Beispiel Prävention: Das Präventionsgesetz bringt ebenfalls zahlreiche Neuerungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bauen die Förderung von Präventionsmaßnahmen aus. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Settings wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben wird gestärkt. Außerdem sind Untersuchungen von Gesundheitsrisiken, Früherkennung und eine Präventionsberatung künftig bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen entfällt. Beispiel Terminservicestellen: Ende Januar 2016 gehen die sogenannten Terminservicestellen an den Start. Für Versicherte sollen sich damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen: Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass der Versicherte eine Überweisung vorlegen kann. Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen, die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen diese Servicestellen bis zum 23. Januar 2016 einrichten, schreibt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Zudem erhalten die Versicherten durch das GKV-VSG in bestimmten Fällen ab 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Pressemitteilung des vdek

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PKV-Verband: PKV warnt vor unzulässigen Werbe-Anrufen

Zu Täuschungsversuchen bei unzulässigen Werbe-Anrufen erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: „Aktuell kommt es verstärkt zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen unseriöse Geschäftsleute vortäuschen, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung oder eines zum Verwechseln ähnlich klingenden Namens anzurufen, um z.B. über die Möglichkeit eines Tarifwechsels zu informieren. Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen niemals verkaufsorientierte Telefongespräche, fragen schon gar nicht nach einzelnen Versicherungsverträgen oder Beitragssummen und bieten auch keine Kundenberatung an. Solche unlauteren Werbemethoden belasten die Verbraucher und schädigen den guten Ruf der Branche. Die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten sollen offenbar für den Adresshandel oder für Verkaufsgespräche zweckentfremdet werden. Diese so genannten ‚Cold Calls‘ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer ist dies auch ganz einfach per Email oder über Online-Formulare möglich. Bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (www.bfdi.bund.de) zu finden.“

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AOK Baden-Württemberg: „AOK Baden-Württemberg fördert 2016 Ausbildung für Gesundheitsberufe mit mehr als 105 Millionen Euro“

Für die Ausbildung von rund 11.300 Auszubildenden in der Krankenpflege, der Geburtshilfe und weiteren Gesundheitsberufen im Südwesten zahlt die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 mehr als 105 Millionen Euro. Insgesamt beläuft sich der Ausbildungsfonds für nichtärztliche Heilberufe auf mehr als 231 Millionen Euro. „Wir tragen damit weiterhin den Löwenanteil an der Finanzierung der Ausbildung für 2016“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Der Ausbildungsfonds steigt in seiner Höhe auch, weil die Vergütung für die Hebammenausbildung verbessert wird und insgesamt wesentlich mehr Ausbildungsstellen gefördert werden.“ Für das Jahr 2016 wurden ca. 300 zusätzliche Ausbildungsstellen in den nichtärztlichen Heilberufen vereinbart. Der Chef der Südwest-AOK erkennt darin eine sinnvolle Investition in die Zukunft: „Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften im Gesundheitswesen wird in den kommenden Jahren weiter steigen.“ Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg finanzieren zwölf verschiedene Ausbildungsgänge nichtärztlicher Heilberufe. So bilden die Krankenhäuser im Südwesten neben Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern beispielsweise auch in der Diätassistenz und in der Physiotherapie aus. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg

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PKV-Tarifwechsel-Leitlinien ab 1. Januar in Kraft

Zum Inkrafttreten der neuen Tarifwechsel-Leitlinien am 1. Januar 2016 erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Privatversicherte können ihren Schutzumfang jederzeit an ihre Bedürfnisse anpassen: Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert ihnen das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens. Seit jeher machen die Versicherer bei Beitragsanpassungen auf diesen Anspruch aufmerksam und bieten – wenn die Versicherten älter sind als 60 Jahre – Tarifalternativen mit gleichartigem Schutz zu geringeren Beiträgen an. Um dieses Recht weiter zu stärken, hat der PKV-Verband ‚Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel‘ erarbeitet, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Sie konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Bereits jetzt bekennen sich Unternehmen mit einem Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten zu den Leitlinien. Wer einen Tarifwechsel anstrebt, sollte direkt mit seinem Versicherer sprechen. Das kostenlose Wechselrecht ist ein gesetzlicher Anspruch – auch ohne Mitwirkung kommerzieller ‚Wechselberater‘, die sich gegen Honorar einschalten. Wenn deren ‚Erfolgshonorar‘ einseitig von der Ersparnis abhängt, besteht zudem oft die Gefahr, unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.“ Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen

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