Für die ab dem 23. Januar 2016 gesetzlich vorgeschriebenen Terminservicestellen zur schnelleren Terminvergabe bei Fachärzten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband die notwendige Vereinbarung getroffen. Damit ist der Rahmen abgesteckt, in dem die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Regionen nun ihren gesetzlichen Auftrag umzusetzen haben. Notwendig geworden ist diese gesetzliche Regelung, weil Versicherte immer noch zu oft lange auf einen Termin warten müssen. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sagte dazu im Gespräch mit der Berliner Morgenpost: „Die Terminservicestellen können gut funktionieren, wenn sich die Kassenärztlichen Vereinigungen auch wirklich darum bemühen.“ Weil die Terminvergabe in der Vergangenheit nicht richtig funktioniert habe, sei es richtig, dass der Gesetzgeber eingegriffen habe. „Ich erinnere die Ärzte daran, dass 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert ist. Die Ärzte sollten nicht an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen“, so Pfeiffer zur Berliner Morgenpost. Künftig müssen Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin vermittelt bekommen. Den Termin müssen die Terminservicestellen dem Versicherten innerhalb einer Woche nennen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem er sich an die Terminservicestelle gewandt hatte. Dabei gilt eine Entfernung zu allgemeinen Fachärzten, wie beispielsweise Haut-, Frauen-, oder Augenärzten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde als zumutbar. Bei spezialisierten Fachärzten, wie beispielsweise Fachinternisten oder Radiologen, gilt eine Stunde als zumutbar. Ausgangspunkt für die Minutenregel ist jeweils der nächstgelegene geeignete Facharzt. Wenn also beispielsweise der nächstgelegene geeignete Augenarzt (der jedoch keinen Termin hat) 20 Minuten entfernt ist, dann wäre eine Entfernung zu dem von der Terminservicestelle vermittelten Augenarzt von bis zu 50 Minuten akzeptabel. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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