Zu Täuschungsversuchen bei unzulässigen Werbe-Anrufen erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: „Aktuell kommt es verstärkt zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen unseriöse Geschäftsleute vortäuschen, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung oder eines zum Verwechseln ähnlich klingenden Namens anzurufen, um z.B. über die Möglichkeit eines Tarifwechsels zu informieren.
Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen niemals verkaufsorientierte Telefongespräche, fragen schon gar nicht nach einzelnen Versicherungsverträgen oder Beitragssummen und bieten auch keine Kundenberatung an. Solche unlauteren Werbemethoden belasten die Verbraucher und schädigen den guten Ruf der Branche. Die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten sollen offenbar für den Adresshandel oder für Verkaufsgespräche zweckentfremdet werden.
Diese so genannten ‚Cold Calls‘ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer ist dies auch ganz einfach per Email oder über Online-Formulare möglich.
Bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (www.bfdi.bund.de) zu finden.“
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