Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) begrüßt die Verabschiedung des so genannten E-Health-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag: „Eine sektorenübergreifende und interdisziplinäre Patientenversorgung ist ohne digitale Unterstützung kaum zu leisten. Dass die Umsetzung einer digitalen Prozessverbesserung in der medizinischen Versorgung mit dem E-Health-Gesetz jetzt endlich verbindlich geregelt und befristet wurde, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung,“ betont der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Stefan G. Spitzer in einem ersten Statement. „Natürlich hätten wir uns manche Regelung noch umfassender und noch verbindlicher gewünscht, aber hier sehe ich das Glas eindeutig lieber halb voll als halb leer,“ so Spitzer.
Dennoch sieht die DGIV Grund für Kritik an der Gesetzgebung: „Für einen Fehler halten wir es, dass in der Beschlussfassung – im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf – keine Verpflichtung mehr zu einem elektronischen Entlassbrief für die Krankenhäuser zu finden ist,“ so Spitzer. Dies habe zur Folge, dass es weiterhin zu Kommunikationsbrüchen an der Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung kommen werde, kritisiert die DGIV. Die Schranken zwischen den beiden Hauptsektoren können nicht wirkungsvoll abgesenkt werden, wenn hierbei Rechte, Pflichten und eben auch Anreize vom Gesetzgeber nicht ausgewogen verteilt werden,“ gibt Spitzer zu bedenken.
So gesehen sei das E-Health-Gesetz zwar ein Fortschritt, es dürfe aber nicht grundsätzlich falsche Weichenstellungen beinhalten. „Mit Blick auf die wachsende Zahl chronischer kranker und multimorbider Patienten, die häufig die Versorgungsgrenzen von ambulant und stationär in beide Richtungen überschreiten, ist es notwendig, dass die Instrumente der digitalen Kommunikation von allen Vertretern der Hauptsektoren angewandt werden,“ so Spitzer.
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV)
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