Das Verbot von Online-Verschreibungen ist richtig, aber wichtige Aspekte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung fehlen noch im Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMRÄndG). Zu dieser Einschätzung kommt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wir begrüßen die Absicht, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nur dann erfolgen darf, wenn das Rezept nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „So werden Geschäftskonzepte vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderregelungen das Patientenwohl gefährden. Das haben wir im Rahmen des Deutschen Apothekertags schon seit langem gefordert.“
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert die ABDA weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Absicherung der Arzneimittelversorgung. Schmidt: „Das Gesetz sollte auch weitere Aspekte für eine zukunftsfähige Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln berücksichtigen. Individuell hergestellte Arzneimittel schließen eine wichtige Versorgungslücke. Trotzdem bekommen die Apotheken kein Honorar für die Abgabe von Rezepturen. Das muss sich ändern. Auch eine zeitgemäße Vergütung des Aufwandes für die Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Medikamenten ist längst überfällig. Wenn wir wirksam verhindern wollen, dass gefälschte Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangen, muss der Apotheker selbst entscheiden können, ob er ein Importarzneimittel abgibt oder nicht.“
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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