„Die Arzneimittelsicherheit ist und bleibt die zentrale Aufgabe der Apotheker, unabhängig vom jeweiligen Tätigkeitsfeld“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), anlässlich der gestrigen Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. Kiefer: „Wir sollten dem Grundsatz der Qualitätssicherung folgen: Jeder soll das tun, was er am besten kann. Ärzte sind die Experten für die Diagnose und Therapie; Apotheker sind die Experten für Arzneimittelversorgung.“ Die (haus-) arztzentrierte medizinische Versorgung hält Kiefer für richtig und zukunftsweisend. „Aber es gibt immer weniger Praxen für Allgemeinmedizin, und die verbleibenden Hausärzte sollten nicht noch stärker belastet werden als bisher.“
Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass ab 2018 elektronische Medikationspläne verfügbar sind. „Dieser Medikationsplan muss mehr sein als eine Arzneimittelliste. Er ist nur dann nutzbringend für den Patienten, wenn er das Resultat eines berufsübergreifenden Medikationsmanagements ist“, sagte Kiefer. „Es gibt keinen Vorrang der ärztlichen Tätigkeit vor der Information und Beratung durch Apotheker. Nur in der Ergänzung können die beiden Heilberufe die Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleisten. Das Medikationsmanagement ruht auf zwei Säulen – Ärzten und Apothekern – und beide Säulen müssen angemessen vergütet werden.“
Die BAK wird Inhalte und Werkzeuge erarbeiten, um die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) weiter zu verbessern. Dazu gehört unter anderem, dass die Apothekerkammern der Länder allen berechtigten Apothekern elektronische Heilberufsausweise zur Verfügung stellen werden. Diese Heilberufsausweise dienen dazu, die Datensicherheit und den Patientennutzen der Medikationspläne zu gewährleisten.
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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