Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat drei ihrer Leitlinien aktualisiert. Die Mitgliederversammlung der BAK stimmte der überarbeiteten Fassung der Leitlinie zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimitteln zu. Außerdem wurden die Leitlinie zum Hygienemanagement in Apotheken und die Leitlinie zur Ernährungsberatung in der Apotheke aktualisiert.
„Die Leitlinien beschreiben apothekerliches Handeln in charakteristischen Situationen und unterstützen Apotheker beim Qualitätsmanagement“, sagt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. „Sie sind als Empfehlungen zu verstehen, aber entbinden den einzelnen Apotheker nicht von seiner heilberuflichen Verantwortung.“
Bislang hat die Bundesapothekerkammer etwa 20 Leitlinien zu apothekerlichem Handeln in charakteristischen Situationen veröffentlicht. Erarbeitet werden sie von Arbeitsgruppen, zu denen die BAK je nach Thema ausgewählte Experten u.a. von Hochschulen, Krankenhausapotheken oder öffentlichen Apotheken einlädt. Die Leitlinien werden regelmäßig an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen kontinuierlich zu verbessern.
Alle Leitlinien und unterstützende Materialien können unter www.abda.de heruntergeladen werden. Die Nachfrage nach diesen Qualitätsstandards ist unter Apothekern groß.
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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