GKV-Spitzenverband: Ziele des Pflegeberufegesetzes gut, aber Inhalte fehlen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Pflegeberufegesetz erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Wir begrüßen die Ziele des Pflegeberufegesetzes, denn eine moderne Pflegeausbildung sollte grundsätzlich Berufschancen in allen Feldern der Pflege eröffnen und den sich laufend wandelnden Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden. Gerade vor dem Hintergrund der sinnvollen Zielsetzung ist es äußerst irritierend, dass die maßgeblichen Inhalte in dem Gesetz fehlen. Ein Gesetz, das im wesentlichen Ziele benennt und nahezu ohne Inhalte auskommt, entzieht sich sowohl einer Bewertung durch die Fachleute als auch einer politischen Bewertung durch die Abgeordneten. Unverzichtbar ist deshalb das politisch angekündigte Eckpunktepapier für die Rechtsverordnung, aus dem hervorgehen soll, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden sollen. Denn frühestens auf Basis vorliegender Eckpunkte lässt sich beurteilen, ob die guten Ziele des Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden.“

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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