AU, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Krankmeldung; das Formular hat viele Namen. Bei manchen böswilligen Arbeitgebern heißt er wohl auch der “Gelbe Urlaubsschein”. Wie auch immer, die AU ist eines der häufigst verwendeten Formulare im Gesundheitswesen.
Seit dem 1.1.2016 ist unten nun ein rotes Feld dazugekommen, in dem man ankreuzen kann: “ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall” sowie “Endbescheinigung” (siehe Bild). Es ist ja so: In den ersten 6 Wochen der Krankmeldung zahlt der Arbeitgeber weiter das Gehalt. Geht die Krankmeldung über 6 Wochen hinaus, zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr, aber die Krankenkasse beginnt mit der Krankengeldzahlung. Diese kann bis zu 18 Monate lang anhalten. Bislang gab es zwei getrennte Formulare: Eines für die AU, und ein zweites für die Auszahlung des Krankengeldes. Das zweitere haben natürlich nur Patienten zu sehen bekommen, die länger als 6 Wochen krank waren. Mit dem “Auszahlschein” für das Krankengeld gab es aber immer irgendwie Probleme: Dieser wurde von der Krankenkasse zum Patienten geschickt, der hat ihn zum Arzt getragen, ausfüllen lassen und zurück zur Krankenkasse geschickt. Es gab auch viele verschiedene Versionen, teilweise je nach Krankenkasse oder Bundesland verschieden. Hatte der Patient den Auszahlschein beim Arztbesuch vergessen, konnte der Arzt nicht helfen.
Daher ist nun zur Reduktion von Bürokratie die AU erweitert worden. Im unteren Teil kann man nun die Informationen eintragen, die man bislang auf den Auszahlschein schrieb: Die AU-begründende Diagnose und die Information, ob sich der Patient schon in der siebten oder späteren Woche der Krankschreibung befindet. An die Krankenkasse geht ein Durchschlag mit Diagnosen, an den Arbeitgeber geht natürlich weiterhin ein Durchschlag nur der oberen Hälfte, in der die Diagnose nicht aufgeführt ist; ich hatte darüber schon mal hier geschrieben…
Ich finde diese Neuerung tatsächlich praktisch. Ein Formular anstelle von zweien, und das vereinheitlicht, das ist doch mal sinnvoll.
Für stationäre Patienten im Krankenhaus ist auch der neue AU-Schein nicht gedacht. Krankenhäuser sollen für stationäre und teilstationäre Patienten weiterhin einfach eine Aufenthaltsbescheinigung ausfüllen, die zugleich als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt.
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