Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als dringend erforderlich an. Gerade auch die Weiterentwicklung in der stationären Medizin mache deutlich, dass es nach nunmehr 30 Jahren eine Weiterentwicklung des amtlichen Gebührenkataloges geben müsse. „Wir haben heute eine medizinische Versorgung, die von den Leistungen, der Komplexität und den Möglichkeiten nicht mehr mit 1982 vergleichbar ist. Wenn man überlegt, dass die letzte Teilrevision nunmehr fast 20 Jahre zurückliegt, kann niemand die Dringlichkeit der Novellierung verneinen. Dabei ist unausweichlich, erstmalig nach so vielen Jahren auch das Honorarniveau anzuheben“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Auch für die Krankenhäuser als Institution habe die GOÄ eine große Bedeutung. Sie ist die Abrechnungsgrundlage für erbrachte ambulante und stationäre Leistungen im Volumen von 3 Milliarden Euro. Die DKG begrüßt Konzepte für eine stärkere institutionelle Einbindung der Verbände in die Weiterentwicklung der GOÄ. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser als Leistungserbringer mit Sitz und Stimme beteiligt werden.#
Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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