Vermittlung dringender Facharzttermine: Start der Termin-Servicestelle in Nordrhein

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aus dem Rheinland erhalten ab kommender Woche Unterstützung bei der Suche nach Facharztterminen. Am Montag, den 25. Januar, nimmt die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein ihren Betrieb auf – damit kommt die KV fristgerecht der Vorgabe der Bundesregierung aus dem Mitte 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) nach. Aufgabe der neuen Einrichtung wird es vor allem sein, Patientinnen und Patienten aus dem Landesteil Nordrhein, die eine „dringliche Überweisung“ zum Facharzt haben, innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Arzt der benötigten Fachgruppe zu vermitteln. Eine Ausnahme sind Termine bei Augen- oder Frauenärzten, bei denen keine Überweisung notwendig ist, um die Servicestelle in Anspruch nehmen zu können. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0211 5970 8990. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir die Einrichtung einer Termin-Servicestelle für nicht erforderlich halten. Jetzt werden wir jedoch die Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen und das Serviceangebot für die Patientinnen und Patienten so effizient und unbürokratisch wie möglich gestalten“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Klar definierter Anspruch auf Vermittlung Die Termin-Servicestelle kann von nordrheinischen Patientinnen und Patienten mit einer ärztlichen Überweisung in Anspruch genommen werden. Die gesetzlich formulierte Vier-Wochen-Frist bis zum Termin gilt gemäß Gesetz unter der Voraussetzung, dass eine zum Beispiel vom Hausarzt als dringlich gekennzeichnete Überweisung vorliegt, also nicht für Routineuntersuchungen oder Bagatellfälle. Die Kennzeichnung durch den überweisenden Arzt erfolgt zunächst durch Buchstaben im Feld „Auftrag“ der Überweisungen (A für dringliche, B für „nicht dringliche“ Überweisungen). „Wir arbeiten daran, die Möglichkeit der Kennzeichnung durch einen Code auf der Überweisung in die Praxissoftware zu integrieren, um den Aufwand für unsere Mitglieder zu verringern“, so Potthoff. Die medizinische Einschätzung obliegt dem überweisenden Arzt. Patientinnen und Patienten mit einer als dringlich gekennzeichneten Überweisung haben Anspruch auf einen Facharzttermin binnen vier Wochen; die Wartezeit beginnt dabei mit dem Bekanntwerden des Vermittlungswunsches bei der Servicestelle. Sollte die Servicestelle innerhalb dieses Zeitfensters keinen Facharzttermin anbieten können, vermittelt sie eine ambulante Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus. „Da diese Behandlung zu Lasten der niedergelassenen Fachärzte geht, werden wir in jedem Fall versuchen, einen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt zu finden“, betont Potthoff. „Allerdings ist zu beachten, dass es der Servicestelle nicht möglich ist, einen Wunschtermin beim Wunscharzt zu vereinbaren. Sie wird einen Termin bei einem Arzt der benötigten Fachgruppe vermitteln, auch wenn sich dieser nicht um die Ecke befindet.“ Was zumutbar ist Als zumutbare Entfernung bei der Vermittlung gilt für fachärztliche Grundversorger, wie Augenärzte, Orthopäden oder Neurologen, ein Radius von maximal 30 Minuten Fahrtzeit. Für hochspezialisierte Ärzte, etwa Radiologen oder Kardiologen, beträgt der Radius maximal 60 Minuten Fahrtzeit. Maßgeblich für die Berechnung der zulässigen Fahrtzeit ist der dem Patienten entstehende Zeitaufwand bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Berücksichtigt werden dabei die individuelle Mobilität des Patienten, besondere örtliche Verhältnisse sowie die öffentliche Verkehrsanbindung. Die Arbeit der Termin-Servicestelle wird mittelfristig durch elektronische Verfahren optimiert. Sowohl die Kennzeichnung von Überweisungen als auch das Melden von Terminen durch Fachärzte soll künftig elektronisch erfolgen. „Es ist auch vorstellbar, dass Patienten in Zukunft selber freie Termine suchen und buchen können“, sagt Potthoff. „Jetzt geht es aber erstmal darum, die aktuellen Anforderungen zu erfüllen und den Patienten erfolgreich Termine zu vermitteln.“ Kontakt zur Termin-Servicestelle der KV Nordrhein: Telefonnummer 0211 5970 8990 Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie unter www.kvno.de/tss Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Melanozytenalarm

Einer der Gründe, warum ich beide Qualitätsprodukte nur noch selten lese: Prof. Rudolf Happe über seine persönlichen Erfahrungen als Dermatologe mit “Süddeutsche Zeitung” und “Stern”.

Tipps für Pharma-Referenten aus der comparo©-community: So klappt die Vorstellung der Analyse optimal

Understatement matters „Ermittlung von Wirtschaftlichkeitsreserven“, „Erfolgssteigerung“, „Optimierung der Mitarbeiterführung“, „Weniger Stress“, „Mehr freie Zeit für sich selbst“, „Zufriedenere Mitarbeiterinnen und Patienten“, „Besseres Image“: die Vielfalt der positiven Effekte einer comparo© Benchmarking-Praxisanalyse führt fast zwangsläufig zu der Überlegung, diese auch bei der Projektvorstellung in Arztpraxen zu verwenden. Doch hier ist Zurückhaltung geboten! Die beschriebenen Vorteile werden […]

Nutzen und Schaden auch bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten vollständig prüfen

Nur sehr wenige Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Orphan Drugs) werden dem vom Gesetzgeber fiktiv unterstellten Zusatznutzen tatsächlich gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des GKV-Spitzenverbandes aller Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel aus den Jahren 2011 bis Mitte Dezember 2015. Danach stellte der G-BA für knapp die Hälfte der Patientengruppen (47 Prozent) bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten einen „nicht quantifizierbaren“ Zusatznutzen fest. Das bedeutet: Die wissenschaftliche Datenbasis ist nicht ausreichend, um das Ausmaß des Zusatznutzens zu beurteilen. Bei Arzneimitteln ohne Orphan-Status fällte der G-BA nur für vier Prozent der Patientengruppen ein solches Urteil. In weiteren 47 Prozent der Patientengruppen dieser neuen Orphan Drugs konnte der G-BA das kleinste Nutzenausmaß („gering“) zusprechen. Nur die restlichen rd. sechs Prozent haben das zweitbeste Votum („beträchtlich“) erhalten. Aufgrund des angenommenen Zusatznutzens kommt es bei Arzneimitteln gegen seltene Leiden zu Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Hersteller auf relativ hohem Preisniveau. „Nach der politischen Zielsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie haben Patienten mit seltenen Leiden uneingeschränkt dasselbe Recht auf eine gute Behandlung wie andere Patienten. Das heißt dann aber, dass aus Patientensicht bei diesen Arzneimitteln genau dasselbe Bedürfnis nach umfassender Information und Bewertung von Nutzen und Risiken besteht. Diesem Anspruch wird man nicht gerecht, wenn der G-BA einem Arzneimittel sogar dann einen Zusatznutzen aussprechen muss, wenn Zweifel am Nutzen bestehen und schwere Nebenwirkungen gemeldet werden“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Um Patienten mit seltenen Krankheiten eine sichere Arzneimitteltherapie anbieten zu können, muss der G-BA in begründeten Einzelfällen auch bei Orphan Drugs das Nutzen- und Schadenspotenzial vollständig prüfen dürfen. Hier ist eine Rechtsänderung dringend notwendig.“ Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Alipogentiparvovec, eine Gentherapie zur Behandlung eines seltenen Erbgutdefekts: Während des laufenden Nutzenbewertungsverfahren wurden im Frühjahr bisher unbekannte schwere Nebenwirkungen publik. Der G-BA setzte daraufhin das Verfahren zeitweilig aus. Dennoch war er letztlich gesetzlich gezwungen, dem Arzneimittel einen Zusatznutzen auszusprechen. Der GKV-Spitzenverband hält dies für ein bedenkliches Signal an Ärzte, Patienten und Beitragszahler. Hintergrund: derzeitige Rechtslage bei Zulassung und Nutzenbewertung Als Ursache für das vergleichsweise schlechte Abschneiden von Arzneimitteln gegen seltene Leiden muss auf die stark herabgesetzten Zulassungsanforderungen verwiesen werden. Häufig werden Orphan Drugs mit der Auflage zugelassen, weitere Daten zu Nutzen und Schaden in der Versorgung, also nach einer Zulassung, zu erheben. Für die Erstbewertung des Arzneimittels durch den G-BA liegen diese Daten jedoch nicht vor. Während der G-BA bei vergleichbarer Datenlage bei einer regulären Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen aussprechen würde, darf er das bei Orphan Drugs aufgrund des gesetzlich – jedoch fiktiv – unterstellten Zusatznutzens nicht. Aktuell kann der G-BA angesichts des vom Gesetzgeber unterstellten Zusatznutzens bei Orphan Drugs nur noch das Ausmaß („erheblich“, „beträchtlich“, „gering“ oder „nicht quantifizierbar“) prüfen. Erst wenn der Umsatz eines Arzneimittels gegen seltene Krankheiten einen Umsatz von 50 Millionen Euro übersteigt, prüft der G-BA, ob der Zusatznutzen tatsächlich besteht. Diese Vorgabe greift auch dann, wenn Studiendaten einen Zusatznutzen nicht belegen oder es sogar Hinweise auf Schadenspotential gibt. Der fiktiv unterstellte Zusatznutzen ist damit Basis für die sich anschließenden Preisverhandlungen zwischen dem pharmazeutischen Hersteller und dem GKV-Spitzenverband. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen steht

„Mit dem eTerminservice bieten wir den KVen einen guten Service für deren Terminservicestellen an. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der fehlenden Notwendigkeit der Terminservicestellen. Im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland sehr kurze Wartezeiten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Wir freuen uns über das Vertrauen der KVen und darüber, dass wir den knappen Zeitplan von sechs Monaten für die Konzeption, Entwicklung und Organisation des eTerminservice einhalten konnten“, sagte Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH. Ungeachtet der Proteste der Ärzteschaft hat der Gesetzgeber an der Forderung nach Terminservicestellen in den KVen festgehalten. Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen KVen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Die KV Telematik hat den eTerminservice zur elektronischen Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen für die KVen entwickelt. Zum Start werden 12 KVen den eTerminservice nutzen. Gemeinsam mit diesen KVen wurden die Anforderungen für die Webanwendung innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und auf den Weg gebracht. Seit Januar können Ärzte der teilnehmenden KVen online über die Webanwendung Terminslots melden, die die Terminservicestellen dann ab dem gesetzlichen Stichtag an Patienten vermitteln. Es ist bereits eine Vielzahl an Terminen über den eTerminservice verfügbar. Zudem sind Stammdaten von 60.000 Arztpraxen im System hinterlegt. Zur Kennzeichnung der dringenden Überweisungen wurden 17 Millionen Etiketten mit Überweisungscodes erzeugt und an die niedergelassenen Ärzte verschickt. Diese Codes sollen zukünftig vorzugsweise über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) direkt auf den Überweisungsträger aufgedruckt werden. Darüber hinaus sollen auch Termine für die Terminservicestellen direkt aus den Praxisverwaltungssystemen verwaltet werden können. Dafür müssten nun die PVS-Hersteller sorgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Terminservicestellen Termine in Krankenhäusern vermitteln müssen, falls kein Praxistermin gefunden wird. Daher steht der eTerminservice auch Krankenhäusern für Terminmeldungen zur Verfügung. Zur Freischaltung sollen sich diese an die jeweilige KV wenden. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Telematik GmbH und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Und wie haben Sie sich das gedacht?

Junge Frau (JuF): „Ich hätte gerne die Pille danach.“ Meine Pharmaassistentin Donna: „Natürlich. Die gibt es nach der Abklärung durch die Apothekerin. Braucht ca. 15 Minuten und kostet alles inklusive 40 Franken.“ JuF: „Ich habe kein Geld da.“ Donna: „Sie können auch mit Karte zahlen.“ JuF: „Nein, ich habe gar nichts da.“ Das erstaunt Donna […]

Im Kampf gegen Adipositas

Low Fat oder Low Carb? Übergewicht und seine Folgeerkrankungen weiten sich zu einer globalisierten Epidemie aus. Wenn Empfehlungen zu gesunder und ausgewogener Mischkost nicht greifen, wenn das Übergewicht längst Überhand […]

Worst Practices bei der Organisation von Arztpraxen: Gewinnverzicht statt Veränderung

Brauchen Bremer Ärzte kein Geld? Im aktuelle Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen vom 6. Januar 2016 wird über die Erfolge der zum 1. Juli 2015 abgeschlossenen Hausarzt- und Versorgungsverträge berichtet. Ein in diesem Zusammenhang erschreckendes Resultat ist, dass die Bremer Ärzte auf Programm-Einnahmen von 350.000 bis 400.000 Euro verzichteten, da die hierfür benötigten Diagnosen zwar […]

Rassismus ohne Rasse

„Bis weit in die Kreise hinein, die sich selbst für liberal halten, hat sich ein Rassismus mit gutem Gewissen verbreitet. Ja, Rassismus. In der Vergangenheit überwog der biologische Rassismus, in der Gegenwart der kulturelle.“ Das schrieb kürzlich – nach den Ereignissen von Köln – Jakob Augstein in Spiegel-Online. Augstein ist ein Paradepferd der Linken (nicht der Partei dieses Namens); “Im Zweifel links” heißt seine Kollumne in Spiegel-Online. Vor allem an Leuten wie ihm liegt, glaube ich, die derzeitige argumentative Schwäche diesesweiter