Der Kommentar des Jahres 2015 – Martin Holzherr zu Öl, Terror und Rentierstaatstheorie

Ja, Kommentarspalten von Blogs und Nachrichtenseiten werden leider zunehmend von (meist anonym agierenden) Hatern, Trollen, Cranks und Sockenpuppen missbraucht. Doch gerade auch mit einer strengen Moderation kann es weiterhin gelingen, konstruktive Diskussionen zu erleben. So versuche ich nicht nur, jeden der – inzwischen über 20.000 (!) – sachlichen Kommentare auf NdG aufmerksam zu lesen, sondern auch zu beantworten. Und ich freue mich immer wieder über Kommentare, die zeigen, dass Leserinnen und Leser mit den Wissensthemen “ringen”, sie sich aneignen, auchweiter

Augenärztliches Best Practice-Management: Das Personal im Blick

Die Best Practice-Instrumente
 Alle Augenärzte, ob konservativ oder chirurgisch tätig, die überdurchschnittliche quantitative und qualitative Erfolge verzeichnen können, sind durch eine professionelle Mitarbeiterführung gekennzeichnet. Begonnen bei Zielvereinbarungen und Mitarbeitergesprächen bis hin zu motivatorische Maßnahmen nutzen sie das gesamte Register der Möglichkeiten. Die aktuellen Facts & Figures Bei ihren weniger erfolgreichen Fachkollegen zählt dieser Aktionsbereich des […]

Erste Hebammen haben Geld für Haftpflichtausgleich erhalten – Probleme bei DHV-Hebammen

Heute haben die ersten der rund 3.000 freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe einen finanziellen Ausgleich für die im letzten Sommer gestiegenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung erhalten. Der GKV-Spitzenverband konnte den Hebammen auf Antrag jeweils zwischen 3.270 Euro für ein halbes Jahr und 6.540 Euro für ein Jahr – je nach tatsächlicher Versicherungshöhe – überweisen. Damit die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen werden kann, muss die einzelne Hebamme lediglich das auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes verfügbare Antragsformular komplett ausfüllen sowie vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. „Wir sind froh, dass das Ausgleichsverfahren schnell und unbürokratisch angelaufen ist und die Hebammen vor Ort nun ihr Geld für die gestiegenen Kosten der Haftpflichtversicherung erhalten können. Das zeigt, dass die von der Schiedsstelle im September 2015 festgelegten Regelungen zum Haftpflichtausgleich funktionieren“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Umso unverständlicher ist es für uns“, so v. Stackelberg weiter, „dass der Deutsche Hebammenverband e. V. vor dem Sozialgericht Berlin einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen den Schiedsspruch eingereicht hat. Würde das Gericht diesem Antrag stattgeben, könnten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die ebenfalls eingelegte Klage des Deutsche Hebammenverbandes, mit der erst in einigen Jahren zu rechnen ist, überhaupt keine Zahlungen für den Haftpflichtausgleich mehr erfolgen. Betroffen hiervon wären nicht nur die Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes, sondern alle anspruchsberechtigten Hebammen. Der GKV-Spitzenverband wird dem Antrag des DHV auf einstweiligen Rechtschutz entgegentreten und bis zu einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung die Sicherstellungszuschläge auszahlen. Schließlich sollen nicht sämtliche Hebammen unter den Entscheidungen des DHV leiden.“ Aufgrund der anhängigen Gerichtsverfahren können die Zahlungen allerdings nur vorläufig und unter Vorbehalt erfolgen. Deutscher Hebammenverband liefert nun doch keine Versicherungsunterlagen Für die ca. 2.300 Hebammen mit Geburtshilfe, die Mitglied im Deutsche Hebammenverband (DHV) sind, dürfte sich ein finanzieller Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung jedoch verzögern. Anders als der DHV noch Anfang Dezember 2015 angekündigt hatte, erklärte er in einer Vertragsverhandlung Mitte Dezember 2015, dass er dem GKV-Spitzenverband die kompletten Unterlagen der Gruppenhaftpflichtversicherung seiner Mitglieder nun doch nicht zur Verfügung stellen werde. Der Rückzug ihres Verbandes von dem einst unterbreiteten Angebot bedeutet für die einzelnen DHV-Hebammen unter Umständen nicht nur einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand, sondern auch Zeit- und Geldverlust. Jede DHV-Hebamme muss nun selbst beim Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung, der Bayerischen Versicherungskammer, die fehlenden Versicherungsunterlagen anfordern, um sie dem Antrag auf Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung an den GKV-Spitzenverband beizufügen. Fehlen Teile der erforderlichen Versicherungsunterlagen, ist der GKV-Spitzenverband nach der Entscheidung der Schiedsstelle verpflichtet, pro Hebamme 250 Euro pro Jahr von der Ausgleichssumme abzuziehen. „Ich appelliere an den Deutschen Hebammenverband im Sinne seiner Mitglieder zu handeln, statt die Eigeninteressen des Verbandes oben anzustellen. Noch hat der Verband es in der Hand, finanzielle Nachteile für seine Mitglieder zu verhindern“, warnt v. Stackelberg. Hintergrund: Ausgleich Berufshaftpflichtversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleicht Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung aus, die direkt mit der Berufsausübung der Hebammen zu Lasten der GKV zusammenhängen. Versicherungsbestandteile, die damit nichts zu tun haben (z. B. Hundehalterversicherung oder private Haftpflichtversicherung), werden aus dem Ausgleich herausgerechnet. Pro Jahr übernimmt die GKV damit zwischen 4.000 bis über 6.500 Euro pro Hebamme (je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie). Bisher war ein Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung anteilig in den einzelnen Leistungspositionen enthalten, die die Hebammen bei der Betreuung einer Geburt abrechnen konnten. Im neuen Verfahren werden die Positionen um den Großteil dieser Anteile bereinigt; der Haftpflichtausgleich erfolgt jetzt im Wesentlichen über den GKV-Spitzenverband. Damit ist nun, wie vom Gesetzgeber angestrebt, ein individueller Haftpflichtkostenausgleich für Geburtshebammen gewährleistet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Lust auf was Neues – Julia Nohrs Wechsel von der Normalstation auf die ITS

Es ist 14.30 Uhr an einem verregneten Freitagnachmittag, gerade tritt Julia Nohr ihren Dienst auf der Interdisziplinären Intensivstation (ITS) des Klinikums Frankfurt Höchst an. In der blauen Bereichskleidung und die dunklen Haare zu einem Zopf zusammengebunden, geht es jetzt zur Übergabe. Die Kollegen aus dem Frühdienst berichten, was in ihrer Schicht los war. Damit die…

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Marktanalyse „Pharma-Referenten als Praxisberater“

Welche Bedeutung haben Praxisberatungen für niedergelassene Ärzte? Haus- und Fachärzte beschäftigen sich zunehmend mit der Optimierung ihrer Praxisführung. Die Gründe hierfür sind vielfältig: deutlich veränderte Patientenanforderungen, die aufkommende Digitalisierung, zunehmende Administration, aber auch härterer Wettbewerb und Kostensteigerungen sind Anlässe hierfür. Hinzu kommt: immer mehr Praxisinhaber – und natürlich auch ihre Mitarbeiterinnen – würden gerne den […]

Superkeime durch halbgares Fleisch?

Als „Superkeime“ werden Bakterien bezeichnet, die gegen ein oder mehrere Antibiotika resistent sind. Ein kritisches Problem ist, dass solche Mikroben schwere Infektionskrankheiten beim Menschen auslösen können. Entstanden sind derartige „Superkeime“ durch den falschen und völlig aus dem Ruder gelaufenen Einsatz der Antibiotika. Über genau diese Problematik berichte ich übrigens schon seit Jahren, unter anderem in meinem Grundsatzbeitrag […]

Dieser Beitrag Superkeime durch halbgares Fleisch? wurde erstmalig von Yamedo.de (René Gräber) auf Yamedo BLOG veröffentlicht.