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Gemeinsam die Qualität von Kliniken messen verständlich darstellen und verbessern
Wie lässt sich die Qualität unserer Krankenhäuser messen? Wie darstellen? Wie verbessern? Seit gut einem Jahr beschäftigt sich die Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) mit diesen Fragen. Die SIQ! ist die gemeinsame Dachorganisation von Qualitätskliniken.de und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), zwei unabhängigen Organisationen, die sich seit Jahren mit der Messung, Verbesserung und Darstellung von Qualität in deutschen Kliniken beschäftigen. Das erste SIQ! Forum am 30. und 31. Mai 2016 in Berlin zeigt Zwischenergebnisse, die von Experten der sechs SIQ! – Arbeitsgruppen bislang erarbeitet wurden. Kernthemen sind unter anderem Patientensicherheit und Hygiene; weitere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Struktur- und Ergebnisqualität von Krankenhausbehandlungen sowie der Qualität von Indikatoren. Ein weiteres Thema: Wie kann eine Patientenbefragung aussehen und wie können deren Ergebnisse in Kombination mit anderen Qualitätsdaten das Gesamtbild einer Klinik ergeben? Auch hier will die SIQ! Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung vorstellen. In mehreren Foren wird zudem diskutiert, wie deutsche Krankenhäuser beratend zur Seite stehen können, um das politische Ziel zu erreichen, die Qualität von Kliniken objektivierbar zu machen. Referenten beim SIQ! Forum sind unter anderem Prof. Boris Augurzky vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung sowie Dr. Christof Veit, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Der SIQ! gehören über die beiden Mitgliedsorganisationen IQM und Qualitätskliniken.de mehr als 450 deutsche Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher, universitärer und privater Trägerschaft an, in denen jährlich insgesamt rund 6,5 Millionen Patienten behandelt werden. Das entspricht etwa einem Drittel der stationären Patientenversorgung in Deutschland. Geschäftsführer der SIQ! sind Professor Dr. Ralf Kuhlen, Geschäftsführer Medizin der HELIOS Kliniken GmbH und Dr. Michael Philippi, Vorsitzender der Sana Kliniken AG. Dr. Michael Philippi machte zum Auftakt des Forums deutlich: „Die Qualitätsverbesserung im Krankenhaus liegt im Interesse aller. Wir arbeiten in unseren Qualitätsinitiativen seit vielen Jahren an der Messung, Darstellung und Verbesserung der Qualität im Krankenhaus – weit über das gesetzliche Maß hinaus. Die SIQ! hat deshalb eine hervorragende Übersicht über die praktische Qualitätsarbeit bei unterschiedlichen Krankenhausträgern und unterschiedlichen Krankenhausgrößen.“ Prof. Ralf Kuhlen betonte: “Wir blicken auf langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Werkzeugen, etwa dem Peer Review, um Qualität in Kliniken spürbar und messbar zu verbessern. Wir sehen uns deshalb als wichtigen Berater und Ansprechpartner für die Planung, Weiterentwicklung und Umsetzung qualitätsrelevanter Vorhaben im Krankenhauswesen.“ Pressemitteilung der Initiative Qualitätsmedizin e.V. (IQM)
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„Monitor Patientenberatung 2016“ zeigt aktuelle Herausforderungen des Gesundheitssystems aus Sicht der Patienten auf
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD),den „Monitor Patientenberatung 2016“ der UPD vor. Auf der Basis von rund 94.000 Beratungen im Jahr 2016 macht dieser sehr deutlich, auf welche Probleme und Herausforderungen die Patienten im deutschen Gesundheitssystem stoßen. Besondere Beratungsschwerpunkte zeigen sich dabei unter anderem beim Krankengeld, bei Behandlungsfehlern, bei der Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), beim Einsichtsrecht in die Patientenakte und bei zahnmedizinischen Leistungen. Zum Thema Krankengeld suchten Patienten im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Mal Rat bei der UPD. Diese hat dabei insbesondere zwei Problemlagen identifiziert: Erstens bestehe nach wie vor ein Risiko, den Krankengeldanspruch zu verlieren, weil es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Dieses Risiko sei nicht nur den Versicherten, sondern auch den Leistungserbringern oftmals nicht bewusst. Daher müssten die Krankenkassen zu mehr Transparenz und Information verpflichtet werden. Die zweite Problemlage zeige sich bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dessen Arbeit werde hier als wenig patientenorientiert empfunden. Die UPD empfiehlt daher eine sorgfältigere Prüfung der Akten auf Aktualität und eine Stärkung der persönlichen Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK. Bei psychischen Erkrankungen müsse diese sogar verpflichtend sein. Laumann unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden. Was die Rolle des MDK anbelangt: Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden. Patienten müssen jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher bin ich der Meinung: Der MDK muss sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden.“ Auch im Hinblick auf mögliche Behandlungsfehler suchten Patienten im vergangenen Jahr vergleichsweise häufig Rat bei der UPD – und zwar fast 4.700 Mal. Dabei stellt die UPD unter anderem fest, dass es Ratsuchende als entmutigend finden, dass die Beweislast für den Behandlungsfehler bei ihnen liegt. „Es gibt Informations- und Kommunikationsdefizite im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten: Ratsuchende fühlen sich oftmals nicht ernst genommen und mit ihren Fragen und Problemen alleine gelassen“, sagt Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer. Vor diesem Hintergrund erneuert Laumann seine Forderung nach Erleichterungen bei der Beweislast: „Bisher müssen Betroffene zweifelsfrei nachweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin jedoch kaum zu führen. Deshalb muss es künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“ Zugleich unterstützt Laumann die Forderung der UPD nach einem offeneren Umgang der Ärzte mit vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern. „Der schlimmste Fehler ist der, der verschwiegen oder sogar vertuscht wird. Denn aus ihm kann man nicht lernen. Wir brauchen eine Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent aufarbeitet, was geschehen ist“, sagt Laumann. Knapp 1.600 Mal wandten sich Bürger an die UPD, um sich über das Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen beraten zu lassen. Dabei sei immer wieder geschildert worden, dass Ärzte die Einsichtnahme pauschal verweigern, einschränken, hinauszögern oder sogar hohe Kosten ankündigen. Nach Ansicht von Laumann ist das ein unhaltbarer Zustand: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist das Einsichtsrecht glasklar geregelt worden. Und die Ärzte müssen dem ohne Wenn und Aber nachkommen. Wir können das Problem zugleich damit lösen, indem wir die Digitalisierung weiter vorantreiben: In Zukunft muss jeder Patient, wenn er es denn will, automatisch Einsicht in die Krankenunterlagen bekommen – eben dadurch, dass er sie jeweils aktuell auf seiner elektronischen Gesundheitskarte hat.“ „Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die UPD will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, sagt UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die für die unterschiedlichen Bereiche jeweils Verantwortlichen müssten nun entscheiden, welche Verbesserungen auf den Weg gebracht und wie Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Der „Monitor Patientenberatung 2016“ sowie die Unterlagen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sind im Internet sowohl auf der Seite des Patientenbeauftragten (www.patientenbeauftragter.de) als auch auf der Seite der UPD (www.patientenberatung.de) abrufbar. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Arzneiverordnungs-Report 2017: Patentgeschützte Arzneimittel werden immer teurer
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zuzahlung der Versicherten lagen 2016 bei rund 38,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das Verordnungsvolumen nur um 2,1 Prozent gestiegen ist.„2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arzneimittel verordnet. Hauptursache dafür war die überproportionale Kostensteigerung bei den patentgeschützten Wirkstoffen“, sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2017. Der anhaltende Trend zu neuen hochpreisigen Arzneimitteln im patentgeschützten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der höchsten Bruttoumsätze je Verordnung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindestens einen Bruttoumsatz von 946 Euro je Verordnung. 2016 waren es bereits mindestens 3.979 Euro. „Patentgeschützte Arzneimittel sind in Deutschland besonders teuer. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden, deren Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar ist, sind die öffentlich bekannten Listenpreise etwa 20 Prozent günstiger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports und Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere die gentechnologisch hergestellten Biologika treiben die Ausgaben im Patentmarkt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milliarden Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachstumstrend ist nicht zu erwarten: Mittlerweile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biologikum. Für sieben Biologika waren in Deutschland Ende 2016 Biosimilars zugelassen. Sie sind einem Biologikum strukturell ähnlich und üben die gleiche pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper aus. „Biologika werden in den kommenden Jahren eine deutlich zunehmende therapeutische Bedeutung für den Arzneimittelmarkt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausgaben verbunden sein. Durch die konsequente Verordnung von Biosimilars könnten mittelfristig beträchtliche Einsparungen für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erzielt werden, ohne dabei die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu beeinträchtigen“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports. Verstärkt wird die Entwicklung hin zu hohen Preisen für patentgeschützte Arzneimittel dadurch, dass Pharmafirmen in Deutschland den Preis ihres patentgeschützten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Marktzugang noch immer frei festlegen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbieter und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Frühen Nutzenbewertung ausgehandelter Erstattungspreis. Um der Hochpreisstrategie der Pharmafirmen zu begegnen, sollten sich die Erstattungspreisverhandlungen stärker am Zusatznutzen eines Wirkstoffs orientieren und die verhandelten Preise rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten. Neben der Preisentwicklung gibt es bei den patentgeschützten Arzneimitteln auch den Trend zu mehr beschleunigten Zulassungsverfahren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medikamentöse Behandlung seltener Erkrankungen möglichst schnell für betroffene Patienten zugänglich zu machen. Gleichzeitig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausreichende Datenbasis zu Nutzen und Risiken für die Patienten auf den Markt. In Deutschland betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arzneimittel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulassung in der Regel auch weitere klinische Studien und die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung gefordert. „Doch ist der Marktzugang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharmaunternehmen ihrer Verpflichtung nach weiteren Daten nicht ausreichend nach“, kritisiert Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb muss die Europäische Arzneimittel-Agentur stringenter vorgehen und Sanktionen umsetzen. Außerdem müssen wir in Deutschland Lösungen finden, entsprechende Studien firmenübergreifend zu finanzieren und pharmaunabhängig durchführen zu können.“ Hinweis: Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den deutschen Arzneimittelmarkt. Seit mehr als 30 Jahren bietet er eine unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert. So schafft er seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex. Das Projekt GKV-Arzneimittelindex, das ein Projektbeirat mit allen relevanten Beteiligten im Arzneimittelmarkt begleitet, wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 durchgeführt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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