Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat klargestellt, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Arbeitnehmers auch ohne dessen Einwilligung auswerten darf. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einen Dienstrechner überlassen. Zugleich hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer … Weiterlesen
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