Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch: Frühe Nutzenbewertung muss in die medizinischen Leitlinien

Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen fordern seit langem, dass das AMNOG und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK), auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen und gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken.

Steimle: „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung.“

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen waren 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 stiegen die Ausgaben erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind vor allem teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs. Kann das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. Eine Regelung an der auf keinen Fall gerüttelt werden sollte. Denn eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, so Steimle.

Die TK setzt sich hingegen dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen. Ziel ist es mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland kostet die Industrie auch in anderen Ländern Geld, da sich die Preise im Ausland häufig am deutschen Markt orientieren. In Folge des niedrigen Preises nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland wieder vom Markt, obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind.

Ein weiterer Kritikpunkt der TK: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren.“, so Steimle.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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