Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung einen Beschluss zu Spiolto® Respimat® vorgelegt. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/904395/copd-kombi-gba-bestaetigt-zusatznutzen.html
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Zahnzusatzversicherungen im Trend – worauf man bei Abschluß achten sollte
Die Behandlungskosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigen, die Krankenkassen sind jedoch zunehmend weniger “leistungsbereit„ und finanzieren nur die nötigsten Behandlungsmaßnahmen. Zahnzusatzversicherungen helfen, die Kosten für den Einzelnen erheblich zu senken. Entsprechend liegen sie im Trend: Bei über 50% aller Zusatzversicherungen in Deutschland handelt es sich um Ergänzungen zur Krankenversicherung im Bereich Zahnbehandlung.
Doch welche Versicherung bietet im Notfall die beste Leistung fürs Geld?
Hier gilt es im Vorfeld abzuklären, welche Versicherung welche Leistung wie definiert. Und wird die reguläre Kassenleistung auf die Zusatzversicherung angerechnet oder nicht? Werden beispielsweise 30% des regulären Kassenbeitrags oder gar 50% oder Gesamtrechnung ersetzt? Wird der Kassenzuschuss auf die Leistung angerechnet oder nicht? Hier gilt es genau nachzurechnen. Was fällt überhaupt unter den Begriff “Zahnbehandlung„? Sind Wurzel- oder Parodontose-Behandlungen mit abgedeckt oder nicht? Gibt es Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung?
Einige Versicherer, private wie gesetzliche, gehen nicht genau auf die Qualität des Zahnersatzes ein – dabei gibt es hier erhebliche Unterschiede, die letztlich über Haltbarkeit und Tragekomfort entscheiden.
Wer von vornherein festlegt, ob und welche Implantate, Onlays oder Einlagenfüllungen im Bedarfsfall eingesetzt werden, punktet mit Eindeutigkeit und Sicherheit für den Patienten.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Leistungens-Deckelungen nach Verweildauer in der Versicherung: Gelegentlich gibt es im ersten Versicherungsjahr nur sehr geringe Zuschüsse oder die Leistung ist gestaffelt und setzt erst nach mehreren Jahren in voller Höhe ein.
Fast jede private Zahnzusatzversicherung besitzt eine achtmonatige Wartefrist ab Vertragsabschluss: Damit soll ausgeschlossen werden, dass Patienten sich schnell versichern, sobald der Zahnarzt eine Generalsanierung ankündigt. Und grundsätzlich ist nichts versichert, was zum Abschlusstermin bereits in Planung oder vom Zahnarzt diagnostiziert war. Doch auch hier gibt es Ausnahmen in Form von Notfall- und Sofort-Tarifen, ohne Wartezeiten, Altersgrenzen oder Staffelungen und mit sofortiger Wirkung, auch wenn die Behandlung bereits im Gange ist. Bedingung ist eine längere Vertragsbindung. Kein Problem, wenn auch das übrige Preis-Leistungsverhältnis stimmt.
Das genaue Studium von Finanztestergebnissen und Vergleichstabellen lohnt sich also, und notfalls hilft auch ein unabhängiger Berater bei der Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung.
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