Der Trapo – Eine unendliche Geschichte

Da gerade mal wieder bei Facebook ein „wunderschönes“ Exemplar eines Transportscheines kursiert will ich diesen Beitrag hier, der schon etwas länger in der Pipeline hängt, endlich mal veröffentlichen. Er richtet sich an alle Ärzte*, Fach-, Pflege- und Hilfspersonal und auch alle anderen, die einmal in die Verlegenheit kommen, Transportscheine ausfüllen zu müssen: Ist es wirklich so schwer, die Dinger richtig auszufüllen???

Aber erst einmal für die „Unwissenden“: Beantragt hierzulande ein Arzt oder Krankenhaus einen Krankentransport für einen Patienten, ist dafür in der Regel ein Transportschein, kurz Trapo, offiziell auch „Verordnung einer Krankenbeförderung“ bzw im Beamtendeutsch „Muster 4“, von Nöten, damit (idealerweise) die Krankenkasse die Kosten für den Transport übernimmt. Auf diesem Schein ist nun unter anderem anzukreuzen, von wem, wie und warum der Patient zu transportieren ist. Damit sind die Aussteller aber leider viel zu oft überfordert.

Immer wieder kommt es vor, dass wir falsch ausgefüllte Transportscheine erhalten, die so von den Krankenkassen abgelehnt werden würden. Wir bemühen uns daher in der Regel, diese Scheine noch vor Rechnungsstellung korrigieren bzw neu ausstellen zu lassen. Dies stößt dann aber auch leider immer wieder auf Unverständnis und gereizte Gegenüber, die ihre schlechte Laune dann an uns auslassen, obwohl sie selbst dafür verantwortlich sind.

Von daher hier noch einmal ein paar Tipps, wie ein ausgefüllter Trapo idealerweise auszusehen hat.

Grundlegendes

Werden im Nachhinein Änderungen am Transportschein vorgenommen, sind dabei 3 Dinge zu beachten.

  1. Wird der Trapo händisch ausgefüllt, ist für alle Felder und Kreuze ein und derselbe Stift zu verwenden. Sind einzelne Kreuze in verschiedenen Farben gemacht worden wird der Schein von der Krankenkasse abgelehnt, da man dann dem Rettungsdienst unterstellt, dass er „illegalerweise“ Änderungen am Schein vorgenommen hat.
  2. Sind die Versichertendaten auf den Schein gedruckt, sollten auch alle anderen Felder und Kreuze gedruckt sein, da auch sonst eine nachträgliche Änderung unterstellt wird.
  3. Spätere Änderungen werden nur dann akzeptiert, wenn diese mit einem zusätzlichen Stempel und der Unterschrift des Vertragsarztes gekennzeichnet sind. Ein einfaches Durchstreichen der falschen Kreuze genügt nicht!

Beförderungsmittel

Soll der Transport vom Rettungsdienst durchgeführt werden ist hier auch das entsprechende bzw richtige Fahrzeug anzukreuzen. Ist hier „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt zahlen die Krankenkassen die Fahrt erstaunlicherweise nicht, wenn eine Hilfsorganisation versucht einen Kranken- oder gar Rettungswagen abzurechnen.

Kurz und knapp: Wird ein Transport für einen nicht gehfähigen Patienten bestellt, ist hier auch mindestens „Krankentransportwagen“ anzukreuzen. Denn bei „Taxi/Mietwagen“ kann auch wirklich nur eben dieses abgerechnet werden.

Begründung des Beförderungsmittels

Im Idealfall sollten hier die Diagnosen (ICD-10-kodiert) eingetragen werden, die dem Transport zugrunde liegen. Zumindest ein „Patient nicht gehfähig“ sollte hier stehen, auch wenn viele Krankenkassen hier noch recht tolerant sind.

Medizinisch-technische Ausstattung erforderlich

Für den Rettungsdienst zählen hier eigentlich nur die Optionen „Tragestuhl“ oder „liegend“. Wird hier „nein“ angekreuzt geht die Krankenkasse davon aus, dass der Patient gehfähig ist, mit einem Taxi fahren kann, und lehnt die Kostenübernahme ab.

Hin und wieder findet man auch ein Kreuz bei „Nicht umsetzbar aus Rollstuhl“. Aber auch das wird problematisch, da die meisten Fahrzeuge aus Platz- und Fixierungsgründen gar keine im eigenen Rollstuhl sitzenden Patienten transportieren können. Die Patienten müssen dann vorher auf den Tragestuhl umgelagert werden und somit ist auch „Tragestuhl“ anzukreuzen.

Von – Nach

Hier ist zu beachten, dass die Adressdaten auf den Versichertenkarten nicht unbedingt immer aktuell sind. Lebt der Patient z. B. in einem Pflegeheim, im Adressfeld ist aber noch eine alte Privatadresse eingetragen, ist bitte kein Kreuz bei „Wohnung“ zu setzen, sondern bei „andere Beförderungswege“ mit entsprechender Nennung des korrekten Ortes.

Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig

Sicherlich mit Abstand das Kreuz, das am häufigsten falsch gekreuzt wird. Sehr gerne wird hier nämlich „nein“ angekreuzt. Dieses Nein darf aber nur angekreuzt werden, wenn es sich um eine Taxifahrt (oder einen unqualifizierten Krankentransport) handelt. Bestellt man eine Fahrt mit Krankenwagen, Rettungswagen, etc ist hier auf jeden Fall „ja, folgende“ anzukreuzen, da diese Fahrzeuge nun mal mit Fachpersonal besetzt sind, wenn auch mit nicht-ärztlichem. Außerdem ist dort einzutragen, welche Betreuung man benötigt. Korrekte Einträge wären Rettungsdienst, Sanitäter, Notarzt, Monitoring, etc. Fahrer, Tragenträger etc wären hingegen falsch und einfach nur diffamierend gegenüber der Fahrzeugbesatzung.

 

Generell gilt, dass man bei Unklarheiten natürlich auch einfach die Fahrzeugbesatzung fragen kann, was wie angekreuzt werden muss. Das erspart uns allen dann sehr viel Ärger und unnötige Verzögerungen.

 

* der Einfachheit halber verwende ich hier nur die männliche Form der Berufe. Natürlich sind damit auch alle weiblichen Fachkräfte gemeint 😉