E-Health-Gesetz: Ein lernendes System – AOK Baden-Württemberg fordert rasche Umsetzung

„Wir arbeiten daran, dass das E-Health-Gesetz ein Erfolg werden kann“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Mit dem Jahr 2016 ist das seiner Ansicht nach längst überfällige Gesetz in seine Umsetzungsphase getreten: Ab Juli sollen Ärzte und Krankenkassen endlich mit der ersten Anwendung, dem Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), beginnen. Ein zielgerichteter Umgang mit dem Gesetz hat dabei für den AOK-Chef oberste Priorität: „Wir müssen das E-Health-Gesetz als lernendes System betrachten, dessen Schwachstellen sich nachbessern lassen.“
 
Bislang tauscht in der Bundesrepublik nicht mal jeder vierte Allgemeinmediziner Daten digital aus, wie Zahlen der EU-Kommission belegen. Zum Vergleich: In Dänemark sind es heute bereits mehr als 92 Prozent. In den Vorgaben des E-Health-Gesetzes (EHG) erkennt die AOK Baden-Württemberg die Chance, die Digitalisierung des Gesundheitswesens endlich voranzubringen. Das sei gerade in Baden-Württemberg wichtig, findet der AOK-Chef: „Das Land nimmt noch keine Spitzenposition in der Digitalisierung ein, und das ist für Baden-Württemberg untypisch.“ Dabei hat die AOK Baden-Württemberg bereits eine Vorreiterrolle übernommen: Im Rahmen der Haus- und Facharztverträge bietet die AOK Baden-Württemberg ihren Versicherten in der Region Heilbronn schon die elektronische Arzt-zu-Arzt-Kommunikation mit der Softwarelösung „ViViAN“. Derzeit nehmen ca. 100 Haus- und Fachärzte sowie mehr als 4.000 AOK-Versicherte an diesem Piloten teil.
 
Noch sind Projekte wie „ViViAN“ Insellösungen. Dem AOK-Vorstandschef geht es um eine flächendeckende Infrastruktur ohne Lücken: „Eine zukunftsorientierte Versorgung ohne digitale Anbindungen und ohne offene Schnittstellen ist nicht denkbar“. Deshalb komme es nun darauf an, die Erkenntnisse aus solchen Einzelprojekten für das Ziel der Vernetzung des Gesundheitswesens auch wirklich zu nutzen. Hermann: „Die Patientensicherheit hat bei allem Vorrang, und dennoch gehören nicht die Gefahren, sondern die Chancen ins Zentrum des Vorgehens. Das braucht umfassende Aufklärung und Beratung.“
 
Was Akzeptanzfragen betreffe, seien die Verbraucher schon einen guten Schritt weiter. Nach aktuellen Erkenntnissen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen würden gerade die Verbraucher dem Gesundheitswesen Neuentwicklungen abverlangen. In Deutschland hätten über vierzig Prozent mindestens eine App aus dem Gesundheits- oder Fitness-Spektrum installiert. Jeder Dritte könne sich zudem vorstellen, die so erhobenen Gesundheitsdaten mit der Krankenversicherung zu teilen.
Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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