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BARMER GEK Report Krankenhaus 2016: Qualitätsdefizite in der Adipositas-Chirurgie
Immer mehr Menschen leiden in Deutschland an krankhaftem Übergewicht. Allein im Jahr 2014 mussten sich gut sieben Millionen Menschen wegen Adipositas in Praxen behandeln lassen und damit 14 Prozent mehr als noch im Jahr 2006. Von diesen haben immer mehr einen Eingriff zur Gewichtsreduktion vornehmen lassen. So hat sich die Anzahl der sogenannten bariatrischen Operationen im selben Zeitraum bei den BARMER GEK Versicherten auf 1.070 Fälle mehr als versechsfacht und bei allen Krankenkassen auf 9.225 Eingriffe mehr als verfünffacht. Das geht aus dem Report Krankenhaus 2016 der BARMER GEK hervor, den die Krankenkasse heute in Berlin vorgestellt hat. „Ein bariatrischer Eingriff sollte als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Wenn eine bariatrische Operation unvermeidbar ist, sollte sie nur noch in einem zertifizierten Zentrum erfolgen, da sie dort einen besonders hohen Qualitätsstandard hat und sicherer ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Sterberate bei Operationen in zertifizierten Zentren niedriger Konkret legt der Report eine Operation in einem Zentrum nahe, das von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) zertifiziert ist. Dies bedeutet, dass die Operateure nach den Vorgaben eines normierten Zertifizierungssystems der Fachgesellschaft besonders qualifiziert und die Kliniken für bariatrische Eingriffe entsprechend gut ausgerüstet sind. Bislang bieten rund 350 Krankenhäuser in Deutschland bariatrische Operationen an, doch nur 44 Kliniken sind DGAV-zertifiziert. „In einer zertifizierten Klinik sind die Komplikationen bei einem bariatrischen Eingriff geringer als in einem herkömmlichen Krankenhaus, auch das Sterberisiko ist um 15 Prozent reduziert“, so Professor Boris Augurzky, Autor des Reports und Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Neben mehr Patientensicherheit sprechen auch wirtschaftliche Aspekte für den Eingriff in einem zertifizierten Zentrum. Dort sind die Operation und die Folgebehandlungen nach fünf Jahren im Schnitt um mehr als 3.800 Euro günstiger als in nicht zertifizierten Einrichtungen, und zwar um rund 6.000 Euro beim Magenbypass und rund 1.700 Euro bei einem Schlauchmagen. Allerdings hat im Jahr 2014 nur die Hälfte der betroffenen BARMER GEK Versicherten ihre Schlauchmagen-OP in einem zertifizierten Zentrum vornehmen lassen. Bei einem Magenbypass waren es mehr als zwei Drittel. Zentren und ambulante Ärzte sollen Nachsorgekonzepte entwickeln Aber mit einer bariatrischen Operation allein ist es bei weitem nicht getan. Der Vorstandschef der BARMER GEK forderte die Kliniken auf, mit niedergelassenen Medizinern wohnortnahe Nachsorgekonzepte zu entwickeln. „Nach einer Adipositas-Operation sollte immer eine engmaschige und interdisziplinäre Nachsorge erfolgen. Denn ein bariatrischer Eingriff kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wie zum Beispiel einen lebensbedrohlichen Nährstoffmangel“, so Straub. Grundsätzlich legt der Report nahe, die Patienten sehr sorgfältig auszuwählen, die für eine Operation infrage kommen. Denn der Eingriff birgt sowohl Chancen als auch Risiken. „Einerseits müssen Patienten nach einem Eingriff deutlich seltener aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2, Schlafstörungen und Bluthochdruck stationär behandelt werden als vergleichbare Personen ohne eine Operation. Andererseits müssen Patienten nach einem bariatrischen Eingriff häufiger wegen Gallensteinen, Krankheiten des Verdauungssystems und Eingeweidebrüchen ins Krankenhaus“, sagte Augurzky. Zudem steigt die Sterberate bei operierten gegenüber nicht operierten Patienten in den ersten vier Jahren nach dem Eingriff um 7,7 Prozent. In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten Doch auch aus finanziellen Erwägungen will eine Operation gut überlegt sein. Würden bundesweit alle Adipösen mit einem Body-Mass-Index von 40 und mehr operiert, kämen auf die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig rund 14,4 Milliarden Euro an Extraausgaben zu. „In der Adipositas-Chirurgie drohen massive Mehrkosten, die die Beitragszahler am Ende schultern müssten. Dies ist umso bedenklicher, weil eine bariatrische Operation für Kliniken lukrativ ist und daher die Tendenz zu immer mehr Eingriffen besteht“, warnte Augurzky. Aus dem BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Krankenhausaufenthalte: In den vergangenen Jahren haben Klinikaufenthalte kontinuierlich zugenommen und sich aktuell auf hohem Niveau konsolidiert. Mussten im Jahr 2006 noch 203,8 von 1.000 Versicherten ins Krankenhaus, waren es 218,3 Fälle im Jahr 2015. Das ist ein Anstieg um 7,1 Prozent. Zwischen den Jahren 2014 und 2015 trat eine Konsolidierung ein: Die Fallzahl reduzierte sich leicht von 218,6 auf 218,3 Fälle je 1.000 Versicherte. Insgesamt wiesen Frauen mit 229,5 Behandlungsfällen mehr vollstationäre Aufenthalte auf als Männer mit durchschnittlich 215,7 Fällen (Report S.8). Kosten: Frauen verursachen im Krankenhaus weniger Ausgaben als Männer. Im Jahr 2015 kostete der vollstationäre Aufenthalt je weiblicher Versicherter im Schnitt 882 Euro und je männlichem Versicherten 917 Euro. Bei den Ausgaben je Fall lag der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei 412 Euro. Der Krankenhausaufenthalt einer Patientin kostete im Schnitt 3.842 Euro und der eines Patienten 4.254 Euro (Report S.27 und 28). Verweildauer: Die Patientinnen und Patienten bleiben immer kürzer im Krankenhaus. So sank die Verweildauer von 8,7 Behandlungstagen im Jahr 2006 auf 7,67 Tage im Jahr 2015. Dieser volle Tag weniger bedeutet einen Rückgang um 11,9 Prozent (Report S.8). Regionale Unterschiede: Während in Baden-Württemberg im Jahr 2015 nur 188,3 von 1.000 Personen einen Krankenhausaufenthalt hatten, waren es in Nordrhein-Westfalen 240,5 und in Thüringen sogar 241,1. Große Unterschiede gab es auch bei den Kosten je Versicherten. Sie schwankten zwischen 780 Euro in Baden-Württemberg und 960 Euro in Thüringen (Report S.28, 29 und 30). Diagnosen: Mit 43,9 Fällen je 10.000 Versicherten führte die Diagnose Herzinsuffizienz die Liste der häufigsten Hauptdiagnosen im Jahr 2015 an. Sie machte knapp zwei Prozent aller Krankenhausaufenthalte aus. An zweiter Stelle folgte mit 37,9 Fällen je 10.000 Versicherten die Diagnose Vorhofflattern und Vorhofflimmern. Danach kam auf Position drei die Diagnose Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol mit 37,1 Behandlungsfällen je 10.000 Versicherten (Report S. 38). Glossar: Was ist eigentlich …? … eine bariatrische Operation: Darunter versteht man einen operativ-chirurgischen Eingriff am Magen-Darm-Trakt zur Reduktion des krankhaften Übergewichts. Dieser führt am Ende zu einem deutlichen Gewichtsverlust. Die bariatrische Operation wird erst durchgeführt, wenn alle konservativen Maßnahmen wie eine Umstellung der Ernährung, mehr Bewegung oder auch die Einnahme von Medikamenten keinen Abnehmerfolg brachten. Der Eingriff kommt für Patienten ab einem Body-Mass-Index von mindestens 40 in Frage beziehungsweise ab einem BMI von 35, sofern schwerwiegende Begleiterkrankungen vorliegen. … ein Schlauchmagen: Hier werden etwa 80 bis 90 Prozent des Magens entfernt, sodass nur ein schlauchartiger Rest erhalten bleibt. Die Patienten empfinden dadurch beim Essen deutlich schneller ein Sättigungsgefühl. Im Jahr 2014 waren 45 Prozent der bariatrischen Eingriffe Schlauchmägen. … ein Magenbypass: Bei dieser Operation wird ein Stück des Magens abgetrennt und direkt […]
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DKG zum PsychVVG: Wichtige ordnungspolitische Weichenstellung
„Mit der für heute terminierten Verabschiedung des PsychVVG im Deutschen Bundestag wird der 2009 eingeschlagene Weg zu einem Preissystem für die psychiatrischen Leistungen im Krankenhaus verlassen. Psychiatrische Erkrankungen sind zu individuell. Sie können nicht ausreichend sachgerecht über landeseinheitliche Preise abgebildet werden. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt weiterhin über hausindividuelle Budgets. Damit wird eine bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser vorgenommen, die die Krankenhäuser begrüßen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes sind die Personalaus-stattungsvorgaben, die den Krankenhäusern jetzt verpflichtend vorgegeben werden. Bei deren Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den zu führenden Nachweisen müssen Flexibilitätskorridore berücksichtigt werden. Arbeitsmarktbedingte Personalengpässe müssen ebenso wie unterschiedliche medizinische Konzeptionen geltend gemacht werden können. Auch muss die geforderte Personalausstattung über die Budgets vollständig refinanzierbar sein. Diese Aspekte werden mit dem nun verabschiedeten Gesetz zwar besser als mit dem Gesetzentwurf, aber letztlich nicht ausreichend erreicht. Hier muss gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden. Positiv ist, dass mit letzten Änderungen berücksichtigt wird, dass die Kliniken zukünftig steigende Behandlungsbedarfe, also mehr oder auch schwerere Fälle, geltend machen dürfen, selbst wenn die Grundlohnrate ausgeschöpft ist. Wichtig ist auch für die Finanzierung von regionalen oder strukturellen Besonderheiten, dass eigenständige Entgelte vereinbart werden können. Die bundeseinheitlich definierten und mit Bewertungszahlen kalkulierten Leistungen aus dem Entgeltkatalog (PEPP) haben im Budgetsystem die Funktion von Abschlagszahlungen anstelle der bisherigen tagesgleichen Pflegesätze. Die Krankenhäuser begrüßen, dass das Gesetz für die verpflichtende Einführung der Entgeltsystematik ein Jahr mehr Zeit gibt. Über den psychiatrischen Bereich hinaus wird mit dem Gesetz eine für alle Krankenhäuser mit allergrößter Sorge befürchtete Kürzungsankündigung der Krankenkassen abgewendet. Die gesetzliche Festlegung des Abschlags für zusätzlich erbrachte Leistungen auf 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) ist ein wichtiger Beitrag der Koalition zur sachgerechten Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Apotheker veröffentlichen Kernpositionen zur Bundestagswahl
Gut fünf Monate vor der Bundestagswahl am 24. September legt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre politischen Kernpositionen vor. Das fünfseitige Papier wurde im März vom Geschäftsführenden ABDA-Vorstand verabschiedet und soll nun die Grundlage für eine breite Diskussion mit den Parteien über ihre Wahlprogramme bilden. „Die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken sind eine der tragenden Säulen des Gesundheitswesens in Deutschland“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Auch in Zukunft soll für alle Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu einer hochwertigen Arzneimittelversorgung sichergestellt werden. Dafür sorgen die 20.000 Apotheken mit ihren 155.000 Beschäftigten.“ Die Kernpositionen der Apotheker zur Bundestagswahl im Herbst lauten: Die freiberufliche Leistungserbringung durch Apotheker und andere Heilberufe gewährleistet die beste Versorgung kranker Menschen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis soll deshalb festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die Berufsorganisationen gefördert werden. Dazu gehört auch, dass ordnungspolitische Eckpfeiler, wie der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel, uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs muss mit einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel reagiert werden. Zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung soll der Leistungskatalog der Apotheker in enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen ausgeweitet werden. Beispielhaft seien hier die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsmanagement und Prävention genannt. Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt ist eine verlässliche Anpassungsroutine für das Honorar zu implementieren, um zunächst Planungssicherheit herzustellen. Das Positionspapier und weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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