Die große Koalition im Bundestag plant eine gesetzliche Regelung für die Verbesserung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung, wie ich letztens auf Bibliomed lass. Angesprochen wurde zum Beispiel die Qualität der Inkontinenzversorgung (Windeln, Einlagen). Geplant sei es im Frühjahr.
Wenn diese Regelung wirklich kommt, würde ich es als ein Erfolg der Beschwerden vom Patienten interpretieren. Diese hatten sich medienwirksam den Patientenbeauftragten gewandt über die schlechten Windeln bei einigen Krankenkassen, wobei die Hilfsmittel-Firmenlobby vermutlich auch auf die Bundespolitik eingewirkt hat.
Ein Erfolg wäre es, wenn die Krankenkassen Standards in der Qualität von Medizinprodukten absichern müssen und auch teurere Anbieter bezahlen müssen, da der Billigste keine ausreichende Qualität liefert. Doch bleibt für mich die Frage, wie dies gestaltet werden kann und wer bestimmt, was ein qualitätsgerechtes Produkt ist (Mindeststandard) und was wäre eine „Überversorgung“.