Karneval – bunt geschminkt und mit „verrückter“ Perücke

Bei sachgerechter Anwendung ist im Handel erhältliche Faschingsschminke unbedenklich. Faschingsschminke unterliegt den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie alle anderen Kosmetik– und Pflegeprodukte. Somit müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung genannt sein, neben Ölen und Farbstoffen eben auch Konservierungs– und Duftstoffe. Schminkprodukte