Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger nicht kostendeckend

“Bei der in der Frankfurter Rundschau angesprochenen Thematik handelt es sich im Kern nicht um ein Flüchtlingsproblem, zumal die Kosten für deren Gesundheitsversorgung in den ersten 15 Monaten von den Ländern und Kommunen, nicht von den Kassen getragen werden. Das eigentliche, schon seit Längerem bestehende Problem liegt vielmehr in den nicht kostendeckenden Kassenbeiträgen für ALG II-Empfänger. Ob und inwieweit sich dieses Problem durch die Flüchtlingswelle verschärft, kann zurzeit noch in keiner Weise eingeschätzt werden. Denn es liegen bisher weder valide Zahlen über die Kosten der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen vor, noch kann seriös eingeschätzt werden, wie viele von den Flüchtlingen nach 15 Monaten ALG II- Empfänger werden”, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

Hintergrund:

Bis Ende 2015 bekamen die Krankenkassen für einen ALG-II-Empfänger und alle Personen, die über ihn familienversichert waren, insgesamt 140 Euro als Zuweisung vom Bund. Diese Zuweisung war in der Vergangenheit schon nicht kostendeckend.
Durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz wurde dies zum 1. Januar 2016 geändert. Nun werden grundsätzlich alle ALG-II-Bezieher in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind, weil sie zuletzt privat krankenversichert waren. Alle Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die bisher vorrangig familienversichert waren und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind ab 2016 also eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Zuweisung des Bundes pro Mitglied sinkt in diesem Zuge auf 90 Euro. Dahinter steckt die Annahme, dass sich zukünftig die Anzahl der Mitglieder vergrößert und somit eine Reduzierung der Zuweisung unterm Strich kostenneutral wäre. Ob dem so ist, wird eine spätere Evaluation zeigen.

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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