Gesucht gefunden

Was mal wieder so auf meinem Blog landete – als Suchanfragen. Ein paar Worte dazu: ständig juckende dinger auf dem kopf – Das sind Läuse, Leute. Ab zum Arzt oder selbst behandeln, nicht googeln. ergotherapie wegen falscher stifthaltung – … wird hoffentlich niemand verordnen. Die richtige Stifthaltung können der Kindergarten, die Grundschule oder … wow, […]

vdek und bpa legen Empfehlung zur Umsetzung des PSG II für Pflegeheime vor

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt deutliche Verbesserungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige. Damit die Umsetzung in vollstationären Einrichtungen möglichst reibungslos gelingt, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) eine Empfehlung für die vertragliche Gestaltung vorgelegt. Um das Umstellungsverfahren schnell, effizient und transparent zu gestalten, sieht der Vorschlag eine Umstellung der Pflegesätze nach einer bundesweit einheitlichen Formel vor. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden, zugleich wird ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz bei allen Vertragspartnern sichergestellt sowie die zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht. Darüber hinaus ermöglicht die Empfehlung den Pflegekassen, Sozialhilfe- und Heimträgern Verbesserungen bei den Entgelten und Personalveränderungen landesspezifisch zu vereinbaren. Hierzu kann die von vdek und bpa erstellte Formel zur Umrechnung verwendet werden. Auf diese Weise wird auch eine Verbesserung der (personellen) Ausstattung der Pflegeheime ermöglicht. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Unsere Empfehlung ermöglicht es den Partnern der Pflege-Selbstverwaltung, einen angemessenen Zuschlag für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in stationären Einrichtungen zu vereinbaren. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Stärkung der Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen einzuleiten. Das heißt, es profitieren alle Seiten: Bei den Pflegebedürftigen kommt mehr Pflege an und die Einrichtungen erhalten Planungssicherheit.“ Herbert Mauel, bpa-Geschäftsführer, machte deutlich: „Keine der bisher diskutierten Umstellungsvarianten kann alle Fragen beantworten. Die vorgelegte gemeinsame Empfehlung baut darauf auf, Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege und Betreuung in Pflegeheimen konsequent zu ergreifen sowie absehbare Risiken in gemeinsamer Verantwortung auszuschließen. Damit grenzt sich die gemeinsame Empfehlung eindeutig von einer lediglich budgetneutralen Umstellung ab, welche die zu erwartenden Risiken dem Pflegeheimträger überantworten würde.“ Hintergrund: Als Folge der Pflegereform müssen alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zum 1. Januar 2017 neue Pflegesätze ausweisen, die auf die fünf neuen Pflegegrade zugeschnitten sind. Betroffen von der Umstellung sind bundesweit 12.500 Pflegeheime, die Pflegekassen sowie die Sozialhilfeträger. Pressemitteilung des vdek

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Fälschungsschutzrichtlinie: Neue Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel kommen in drei Jahren

Heute wurde die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung für Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit beginnt für die Akteure der Arzneimittelversorgung die dreijährige Umsetzungsfrist. Ab 09.02.2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist. „Dies ist ein wichtiger Tag für den Patientenschutz. Deutschland soll auch weiterhin zu den sichersten Märkten für Arzneimittel gehören. Für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale läuft ab jetzt die Uhr“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V., der Stakeholder-Organisation, die ein System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln in Deutschland aufbaut. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie und der heute veröffentlichten delegierten Verordnung ist der Patientenschutz, indem die legale Lieferkette mit den neuen Sicherheitsmerkmalen vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel geschützt werden soll. Die delegierte Verordnung ergänzt die Fälschungsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2011 um die technischen und organisatorischen Details für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale. Die delegierte Verordnung bestätigt das securPharm-System in den wesentlichen Grundpfeilern wie etwa die Umsetzung durch die nationalen Stakeholder-Organisationen, den Data Matrix Code als Datenträger, getrennte Datenbanken für pharmazeutische Unternehmen und Apotheken sowie ein End-to-End-Überprüfungssystem. Beim End-to-End-System erzeugt der pharmazeutische Unternehmer bei der Fertigung des Arzneimittels die individuelle Seriennummer, die jede Packung zum Unikat macht und die von Großhandel und Apotheke künftig auf ihre Echtheit geprüft werden soll. Mit Stand Februar 2016 wurden bereits über 21 Millionen Packungen in das securPharm-System hochgeladen. Die Vorgaben der heute veröffentlichten Verordnung berücksichtigen zwar die Abläufe der einzelnen Handelsstufen und finden pragmatische Lösungen. Sie stellen jedoch die pharmazeutischen Unternehmen vor technische und wirtschaftliche Herausforderungen. Das Management der Seriennummer von deren Generierung, dem Andruck auf der Packung bis zum erfolgreichen Weiterleiten in die Datenbank erfordert eine Anpassung der IT-Lösungen und Prozesse im Unternehmen. Pharmazeutische Großhändler spielen bei der Sicherung der legalen Lieferkette ebenfalls eine große Rolle. Sie sollen laut Verordnung alle Arzneimittel-Packungen prüfen, die nicht direkt vom pharmazeutischen Unternehmen oder in dessen Auftrag geliefert werden. So wird ein Großhändler etwa jede Arzneimittelpackung auf ihre Echtheit prüfen, die er von einem anderen Großhändler erwirbt oder die er als Retoure aus einer Apotheke bekommt. Die Vorgaben der heute veröffentlichten Verordnung berücksichtigen in vielen Punkten das Alltagsgeschäft in einer Apotheke. So sind in dem Data Matrix Code die Chargennummer und das Verfalldatum enthalten, die nun zusammen mit der Pharmazentralnummer (PZN) gescannt werden können. Apotheker haben zusätzlich zur verbindlichen Echtheitsprüfung vor der Abgabe an den Patienten die Möglichkeit, die Packung auch schon beim Wareneingang zu prüfen. Dies hat für Apotheker verschiedene Vorteile, etwa die regelhafte Übernahme von Charge und Verfalldatum in das Warenwirtschaftssystem sowie die klare Zuordnung nicht abgabefähiger Arzneimittel zum jeweiligen Lieferanten. Außerdem sieht die Verordnung alltagstaugliche Fristen im Umgang mit Arzneimitteln vor, die bereits aus dem System ausgebucht, aber noch nicht abgegeben wurden. Bis zu 10 Tage darf ein Arzneimittel wieder eingebucht werden, solange es im Besitz des Apothekers geblieben ist. Auch die Schnelligkeit des Datenspeichersystems zur Echtheitsprüfung wird klar festgelegt. Sie muss Apothekern ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerungen auszuführen. Weitere Informationen unter www.securPharm.de Pressemitteilung des securPharm e.V.

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Mehr Sicherheit bei Gelenk-Operationen: BARMER GEK baut Onlineservice für Patienten aus

Rund jedes zehnte der jährlich 390.000 eingesetzten künstlichen Hüft- und Knie-Gelenke muss später wieder ausgetauscht werden. Über die Ursachen ist bislang wenig bekannt. Die BARMER GEK will ihren Versicherten nun mehr Schutz bei Gelenk-Operationen bieten und hat ihr Kliniksuchportal erweitert. Ab sofort bietet das „Krankenhausnavi“ einen ersten Einblick in das deutsche Endoprothesenregister (EPRD), das die Qualität von Implantaten und Gelenkeingriffen auswertet. Das EPRD listet erstmals die Kliniken auf, die freiwillig daran teilnehmen und regelmäßig Daten liefern. „Das Endoprothesenregister kann ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Qualität und Sicherheit bei Gelenkimplantaten sein. Alle rund 1200 Kliniken, die künstliche Knie- und Hüftgelenke einsetzen, sollten dem EPRD beitreten und die notwendigen Daten liefern“, fordert der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Register macht im Ausland bis zu jede zweite Wechsel-OP überflüssig Im EPRD, an dem sich unter anderem die BARMER GEK und Medizinproduktehersteller beteiligen, haben sich bisher 684 Klinken freiwillig registriert. „Wenn bestimmte Prothesen schadhaft sind, kann das Register als Frühwarnsystem dienen und eine Klinik ihre Patienten schneller informieren“, nennt Straub ein Beispiel und verweist auf Erfolge im Ausland. So sei in Schweden die Zahl der Wechseloperationen seit Einführung eines Endoprothesenregisters um fast die Hälfte gesunken. EPRD eines von vielen neuen Elementen im Krankenhausnavi Die heute vom EPRD veröffentlichten Kliniken sind im BARMER GEK Krankenhausnavi gekennzeichnet. Zudem bietet das Portal ab sofort weitere wertvolle neue Informationen über die rund 2000 Kliniken in Deutschland. Dazu gehören krankenhausbezogene Informationen zur Hygiene und Patientensicherheit sowie Angaben, ob ein Haus Mindestmengen bei Operationen erfüllt. Straub: „Mit dem erweiterten Krankenhausnavi machen wir es unseren Versicherten noch leichter, eine passende Klinik zu finden.“ Mehr Infos unter www.krankenhausnavi.barmer-gek.de und www.eprd.de Pressemitteilung der BARMER GEK

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Mehr Möglichkeiten zu individueller Patientenorientierung: Das Valetudo Erfolgs-Quartett zur Unterstützung von Fachärzten für Nervenheilkunde

Belastungen des Arbeitsalltags Hektik, Stress, Ärger, Demotivation: für viele Praxisteams sind diese Begriffe tägliche Realität und beeinflussen Psyche und Physis. Andere verspüren nicht diesen direkten Druck, aber die Notwendigkeit „irgendetwas“ in den Prozessen und / oder Verhaltensweisen und / oder Routinen verändern zu müssen, da die Arbeit nicht so zielgerichtet und „rund“ läuft wie gewünscht. […]

Formel gegen Verschwörungstheorien?

Eine Formel zur Beurteilung von Verschwörungstheorien hat der in Cambridge arbeitende Physiker David Robert Grimes Im Wissenschaftsjournal PloS ONE veröffentlicht. Anhand der Anzahl der beteiligten Verschwörer und deren Motivation zum Verrat berechnet er, wie schnell die Verschwörungen voraussichtlich auffliegen. Ein Komplott von hundert­tausend Menschen würde demnach sehr schnell enttarnt. Es wäre also ausgeschlossen, dass sich die gesamte Wissenschaftsgemeinde verabredet hat, den Klimawandel zu erfinden, oder die Existenz eines wirksamen Krebsmittels geheimzuhalten. Aber ist das wirklich so einfach? Bei meiner langjährigenweiter

Wissenschaftskommunikation unter sozialmedialen Bedingungen (Teil 1)

Dann wollen wir also mal! Nach dem Eröffnungsbeitrag der drei Projektleiter zur Verortung dieses Blogs, und insbesondere nach dem lebhaften Feedback darauf freue ich mich, in den kommenden Tagen einige Thesen und Gedanken aus meiner Expertise näher vorzustellen und zu diskutieren. Ich muss dazu vorausschicken, dass ich mir die Freiheit genommen hatte, das weite Thema “Gateekeeping: Qualitäts- und Vertrauenssicherung für Berichterstattung über Wissenschaft im Zeitalter der digitalen Medien” für meine Expertise etwas einzuschränken bzw. zuzuspitzen, und zwar zu “Soziale Medien als Intermediäre in der Wissenschaftskommunikation”. Das soll nicht ausschließen, dass wir hier in der Diskussion den Blick weiten; in meinen Beiträgen werde ich aber immer wieder von dieser Fokussierung ausgehen.

Career Day der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe

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Neue Pflegekräfte braucht das Land! Lange müssen sie nicht mehr warten: Im Oktober dieses Jahres machen unsere Schüler der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe ihr Examen zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Doch bevor der Lernstress so richtig losgeht, hat sich Vitos für sie etwas ganz Besonderes überlegt: Vergangene Woche fand er statt, der zweite Career Day der […]