vdek und bpa legen Empfehlung zur Umsetzung des PSG II für Pflegeheime vor

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt deutliche Verbesserungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige. Damit die Umsetzung in vollstationären Einrichtungen möglichst reibungslos gelingt, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) eine Empfehlung für die vertragliche Gestaltung vorgelegt.
Um das Umstellungsverfahren schnell, effizient und transparent zu gestalten, sieht der Vorschlag eine Umstellung der Pflegesätze nach einer bundesweit einheitlichen Formel vor. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden, zugleich wird ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz bei allen Vertragspartnern sichergestellt sowie die zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht. Darüber hinaus ermöglicht die Empfehlung den Pflegekassen, Sozialhilfe- und Heimträgern Verbesserungen bei den Entgelten und Personalveränderungen landesspezifisch zu vereinbaren. Hierzu kann die von vdek und bpa erstellte Formel zur Umrechnung verwendet werden. Auf diese Weise wird auch eine Verbesserung der (personellen) Ausstattung der Pflegeheime ermöglicht.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Unsere Empfehlung ermöglicht es den Partnern der Pflege-Selbstverwaltung, einen angemessenen Zuschlag für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in stationären Einrichtungen zu vereinbaren. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Stärkung der Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen einzuleiten. Das heißt, es profitieren alle Seiten: Bei den Pflegebedürftigen kommt mehr Pflege an und die Einrichtungen erhalten Planungssicherheit.“
Herbert Mauel, bpa-Geschäftsführer, machte deutlich: „Keine der bisher diskutierten Umstellungsvarianten kann alle Fragen beantworten. Die vorgelegte gemeinsame Empfehlung baut darauf auf, Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege und Betreuung in Pflegeheimen konsequent zu ergreifen sowie absehbare Risiken in gemeinsamer Verantwortung auszuschließen. Damit grenzt sich die gemeinsame Empfehlung eindeutig von einer lediglich budgetneutralen Umstellung ab, welche die zu erwartenden Risiken dem Pflegeheimträger überantworten würde.“
Hintergrund: Als Folge der Pflegereform müssen alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zum 1. Januar 2017 neue Pflegesätze ausweisen, die auf die fünf neuen Pflegegrade zugeschnitten sind. Betroffen von der Umstellung sind bundesweit 12.500 Pflegeheime, die Pflegekassen sowie die Sozialhilfeträger.
Pressemitteilung des vdek

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