Seit 2015 können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt werden (wir berichteten), jetzt ist auch die abrechnungstech … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/907602/berufskrankheit-hautkrebs-jetzt-uv-goae-beachten.html
Related Posts
Forensikon: Rechtsmedizinischer Expertenrat per Mausklick
Die Etablierung des niedersächsischen Online-Konsils „Forensikon“ ermöglichte bundesweit erstmalig die rechtsmedizinische Beratung über ein Internet-Portal. Im Fokus stehen hierbei Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde und Allgemeinmedizin nicht zweifelsfrei festgestellt werden können. Gerade in dünn besiedelten Regionen ist meist kein rechtsmedizinisches Institut direkt vor Ort (In Niedersachsen steht rechnerisch nur eine Fachärztin oder ein Facharzt für Rechtsmedizin pro Million Einwohner bzw. 6000 km2 Fläche zur Verfügung). Dank „Forensikon“ können somit auch Ärztinnen und Ärzte in entlegenen ländlichen Gebieten zeitnah und qualitätsgesichert beraten werden.
Es reicht, wenn die Praxen ein nicht onlinefähiges MKT Plus-Gerät haben
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein rechnet damit, dass die Krankenkassen in ihrem Einzugsbereich zwischen Oktober und Dezember 2011 bis zu fünf Millionen “Gesundheitskarten” an ihre Mitglieder verteilen werden. Der Vorstand der KVNo meint…