Flüchtlinge und Asylbewerber mit Gesundheitskarte versorgen

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern hat die bayerische Staatsregierung jetzt dazu aufgefordert, Flüchtlinge und Asylbewerber bereits vor Ablauf von 15 Monaten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen. Die Ausgabe von Gesundheitskarten vor diesem Zeitpunkt liegt in der Entscheidung der Bundesländer. Derzeit werden von den Kommunen in Bayern Berechtigungsscheine ausgegeben. Nach einer Wartezeit von 15 Monaten erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber laut Gesetz grundsätzlich eine Gesundheitskarte.

Anfallende Kosten für die medizinische Behandlung werden aber weiterhin aus Steuermitteln finanziert. „Mit Blick auf die Gesundheit der Betroffenen sowie die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten macht es keinen Sinn, die 15-Monatsfrist abzuwarten“, so Matthias Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats. In einer Vielzahl von Fällen wird die AOK Bayern auch schon jetzt zunehmend hinsichtlich Information und Beratung von Betroffenen, Leistungserbringern und Behörden in Anspruch genommen.

Pressemitteilung der AOK Bayern

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