Das Sturz-Prävention Paket erweitert ab sofort das Angebot des NursIT Institute. Dabei vereint NursIT evidente Methoden und Werkzeuge aus den USA, Australien und Europa, um die Patientensicherheit zu steigern und die Anzahl der Sturz-Ereignisse zu reduzieren. Amerikanische Studien konnten mit Teilen der Methode die Senkung der Sturzrate um über 60% nachweisen.
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Schönheit aus Fernost: Schweinspaste im Gesicht
Bienengift gegen Falten, Schneckenschleim gegen Akne und Cremes mit Eselsmilch: Bis zu 20 Mittelchen tragen südkoreanische Frauen tagtäglich auf. Jetzt erobern die vermeintlichen Wunderkosmetika den Westen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.spiegel.de/stil/kosmetik-aus-fernost-diese-mittel-sollen-gegen-akne-helfen-a-1080069.html#ref=rss
25 Prozent aller Allergiker reagieren auf Hausstaub
Leiden Sie auch unter Hausstaub? Niesanfälle, Dauerschnupfen, juckende und brennende Augen, Husten, in schweren Fällen sogar Asthma und Atemnot: Mindestens vier Millionen Deutsche leiden an einer Hausstauballergie, schätzt der Ärzteverband Deutscher Allergologen. Im Gegensatz zu den in jahreszeitlicher Abhängigkeit auftretenden
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.