München (netdoktor.de) – Schuppenflechte und Neurodermitis sehen einander mitunter zum Verwechseln ähnlich. Ein neuer genetischer Hauttest könnte das Dilemma lösen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.netdoktor.de/news/neuer-hauttest-schuppenflechte-oder-ekzem/
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Immuntherapie wirkt : Jetzt gibt ' s was auf die Nuss
Wenn Kinder mit hohem Allergierisiko frühzeitig über Jahre hinweg Erdnüsse essen, lässt sich eine Allergie offenbar verhindern – mit nachhaltiger Wirkung. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/allergien/article/909746/immuntherapie-wirkt-jetzt-gibts-nuss.html
„Zu Hause nur herumzusitzen, würde mich krank machen“
„Gerechte Löhne, Soziale Sicherheit“ hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund als Hauptforderung auf Transparente für die Demonstrationen am 1. Mai drucken lassen. Für Menschen mit HIV stellt sich allerdings oft das Problem, überhaupt erst mal einen Job zu finden. In einer dreiteiligen Porträtserie beleuchten wir die besonderen Herausforderungen für HIV-Positive auf dem Arbeitsmarkt. Für den Langzeitarbeitslosen […]
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.