Im Jahr 2015 haben die öffentlichen Apotheken 7,2 Millionen so genannte allgemeine Rezepturen wie z.B. Kapseln oder Salben für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Insgesamt liegt die Zahl noch deutlich höher, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten gar nicht erfasst werden. Auch mehrere Millionen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroinersatztherapie sowie für die künstliche Ernährung (Ernährung unter Umgehung des Darms) kommen noch hinzu. „Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“
Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Überbrückung von Versorgungslücken bei Fertigarzneimitteln. Vergütet werden der Einkauf der Grundstoffe und die Herstellung des Medikamentes. Anders als bei Fertigarzneimitteln gibt es aber keine Gebühr für Beratung und Abgabe der individuellen Arznei. Dazu Kiefer: „Das ist nicht nachvollziehbar, weil gerade Rezepturarzneimittel oft eine besonders intensive Beratung erfordern. Deswegen fordern wir ein, dass Rezepturen hinsichtlich des Beratungsaufwandes den Fertigarzneimitteln gleich gestellt werden.“
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
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