Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen

Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten auszuschließen. „Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern – und hin zum Mehrpartnermodell“, mahnte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. „Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt.“ Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen.

„Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in seiner Grundidee unterstützen“, sagte Becker. „Leider ist festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen.“ So müssten die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken, so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend, als „bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen.“ Etwaige Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst austragen, so Becker.

Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der DAV-Vorsitzende deutliche Worte: „Wir bekommen von unserem pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.“ Auch ohne Retaxationen seien Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: „Die Versorgung mit Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar ist.“

Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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