Die Anhörungsfrist des Bundesversicherungsamtes von Krankenkassen und Verbänden endet heute. Wohin und zu welchen Anteilen fließen die Gelder des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen? Welche Krankheiten werden beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich berücksichtigt? Diese Fragen werden seit Jahren diskutiert und beschäftigen aktuell wieder die Experten. Immer ist das Ergebnis, dass die Gelder scheinbar ungerecht verteilt werden, so dass manch gesetzliche Krankenversicherung zu viel Geld erhält und andere zu wenig. Benachteiligt werden die Kassen mit vielen kranken und älteren Versicherten. Geändert wurde daran bislang nicht viel, außer der Korrektur im Bereich Sterbefälle. Die DEUTSCHE BKK begrüßt deshalb die Entscheidung, dass endlich ein neues Gutachten erstellt wird. Dennoch bleibt die Frage, ob es nicht zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird wie 2011 die Erhebung über den Wissenschaftlichen Beirat des BVA mit Daten aus 2009. „Die aktuelle Regierung treibt viele Gesetzentwürfe im Gesundheitssystem voran. Dabei dürfen wir aber nicht aus den Augen verlieren, dass ein fairer Wettbewerb unter den Krankenkassen nur möglich ist, wenn wir einen funktionierenden Finanzausgleich haben“, betont Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der DEUTSCHEN BKK. Es stünden viele – auch berechtigte – Forderungen im Raum, der Status quo sei allerdings durch die veraltete Datenlage nicht abzuschätzen. „Der Morbi-RSA wurde eingeführt, damit es sich für Krankenkassen lohnt, kranken und alten Menschen Leistungen zu beschaffen. Ob dieses Ziel erreicht wurde, muss ein neues Gutachten dringend überprüfen.“ Kolanoski fordert wie einige andere Kassenchefs bereits seit Jahren von der Politik, dass der Anteil aus dem gesamten Fonds, der hinsichtlich der Morbidität verteilt wird, angehoben wird. Denn wo dieser aktuell liegt, ist unklar, da es keine neue Datenerhebung gibt. Im Risikostrukturausgleich müssten chronische Krankheiten stärker berücksichtigt werden. „Wir halten eine Verteilung von mindestens 50 Prozent der Beitragsgelder nach Morbidität für angebracht.“ Offen bleiben auch Fragen zu regionalen Faktoren bei der Verteilung der Gelder – aus welchen vermeintlich wohlhabenderen Regionen wird Geld abgezogen und auf andere verteilt? Ebenfalls unklar ist dabei die Auswirkung der Konvergenz bei ärztlichen Vergütungen. Die DEUTSCHE BKK unterstützt die Forderung der Ärzteschaft nach einer Bestandsaufnahme des regionalen Versorgungsbedarfes. Auch hier müssten erst aktuelle Daten erhoben werden, um überhaupt einen Gesamteindruck der Situation zu bekommen. Beide Punkte werden aktuell noch nicht einbezogen in die neuen Betrachtungen für die Geldverteilung 2016. Pressemitteilung der Deutschen BKK
The post Ungerechte Verteilung der Gelder – Dringend neues Gutachten für Risikostrukturausgleich nötig appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.