Kassenmanager brauchen Planungssicherheit – Politik darf Probleme nicht aussitzen

Der BKK Dachverband wehrt sich gegen Korrekturen des Risikostrukturausgleichs durch Gerichte und Behörden, die das gesetzgeberisch Gewollte konterkarieren und Krankenkassen in ihrer Existenz gefährden. Daher sei die Politik zum sofortigen Eingreifen gefordert.

Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA), das aktuell alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die seiner Aufsicht unterliegen, darauf hinweist, dass sie gegenüber dem  Gesundheitsfonds, aus dem sie sich nahezu komplett finanzieren, zwar drohende Verpflichtungen einpreisen, aber keine zu erwartenden Einnahmen berücksichtigen sollen. Konkret heißt das: Wegen eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichts NRW zu den Zuweisungen für Auslandsversicherte (Ausgleichsjahr 2013) sowie weiter anhängigen Verfahren (Auslandsversicherte 2014 sowie Krankengeld 2013 und 2014) sind drohende Verpflichtungen zu buchen. Geschätzt wären dies allein bei den zwei beklagten Jahren beim Krankengeld rund 90 Millionen Euro. Dieses Verfahren entspräche laut BVA dem sogenannten Imparitätsprinzip.

Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes dazu:
„Das Bundesversicherungsamt schießt in diesem Fall über das Ziel handhabbarer rechtlicher Regelungen hinaus. So ist schon zweifelhaft, ob das Vorsichts- oder Imparitätsprinzip überhaupt anwendbar ist. In jedem Fall könnte es nur für ein Verfahren gelten, das überhaupt gerichtlich entschieden werden kann. Schließlich sind Bescheide an die Kassen für die Jahre 2013 und 2014 nahezu alle bestandskräftig.“

Zur Unterstützung seiner Mitgliedskassen wendet sich Franz Knieps an die die Gesundheitspolitiker: „Auch wenn kurzfristige Änderungen des SGB V schwer zu erreichen sind, wirft die Urteilsbegründung des Landessozialgerichts NRW die Frage auf, ob und inwieweit das vom Gesetzgeber Gewollte durch gesetzgeberische Nachkorrekturen erreicht werden muss. Wir können nicht hinnehmen, dass allein durch eine Verwaltungsentscheidung, die nicht die juristische Bindungskraft einer Rechtsvorschrift hat, einige Kassen in dramatische Turbulenzen geraten.“

Daher seien das Ministerium und der Gesetzgeber gefordert, Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten: „Die Politik darf die Probleme nicht aussitzen!“ sagte Knieps. Das könne für einige Kassen tödlich enden.

Pressemitteilung des BKK Dachverbandes

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