Angesichts der bekannt gewordenen betrügerischen Machenschaften von ambulanten Pflegediensten erklärt Ingo Kailuweit, Chef der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Viele Versicherte sind nach diesem Skandal verunsichert und wissen nicht, wie sie eine Pflegeeinrichtung objektiv beurteilen können. Betroffene und Angehörige erwarten auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Pflege. Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte oder gar überhaupt nicht erbrachte Pflege zahlen müssen.“ Der Vorstandsvorsitzende kritisiert, dass die Bundesregierung versäumt habe, einen funktionierenden Pflege-TÜV zu installieren, der alle kritischen Punkte offenlegt: „Über jedes Hotel kann ich mich heute im Internet besser über den Qualitätszustand informieren, als dies bei Pflegeheimen oder Pflegediensten möglich ist.“
Die KKH hat sich bereits vor zwei Jahren beim Berliner Dialog für eine Verbesserung der Pflegenoten stark gemacht. Denn die Kasse hatte anhand ihrer Versichertendaten diverse Pflegemängel festgestellt. Diese Mängel bedeuten viel persönliches Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für die Krankenkassen. In der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung könnten beispielsweise fast 300 Millionen Euro gespart werden, würden nur ein Drittel aller Stürze und Frakturen von Pflegebedürftigen verhindert.
Einrichtungen hätten ihre oft sehr guten Bewertungen gar nicht verdient, so Kailuweit. Würden die Qualitätsprüfungen zukünftig als wirklich transparentes Bewertungsinstrument genutzt und ein realistisches Bild der Situation vor Ort aufzeigen, hätten Pflegeheime und Pflegedienste selbst ein Interesse an hohen Qualitätsstandards. „Ein verzerrtes Bild darf nicht entstehen. Bei schwerwiegenden Pflegemängeln muss eine Abwertung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes vorgenommen werden“, fordert Kassenchef Kailuweit. Außerdem empfiehlt er, zukünftig die Routinedaten der Krankenkassen in die Bewertung insbesondere zu pflegequalitätsrelevanten Indikatoren wie Dekubitusfällen oder Stürzen mit einzubeziehen.
Pressemitteilung der KKH
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