Die Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen steigen auf fast 2,1 Mrd. pro Jahr an. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: 2013 waren es noch 1,98 Mrd. Euro, 2014 schon 2,03 Mrd. Euro, und 2015 nun 2,08 Mrd. Euro. Auch pro ärztlich verordnetem Medikament macht sich dieser Anstieg für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten bemerkbar. Von 2,60 Euro (2013) über 2,70 (2014) hat sich die durchschnittliche Zuzahlung pro Packung im Jahr 2015 auf 2,80 Euro erhöht. In diesem Wert sind auch schon zuzahlungsfreie Medikamente und Patienten mit Zuzahlungsbefreiung enthalten. Diese Zahlen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Vorfeld des morgen beginnenden 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin berechnet. Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Krankenkassen können Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, z.B. bei 30-prozentiger Unterschreitung eines Festbetrages und bei Rabattverträgen. Insbesondere chronisch kranke Patienten können sich nach Überschreitung einer Belastungsgrenze auf Antrag bei ihrer Kasse von allen Zuzahlungen befreien lassen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-wirtschaftsforum.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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