Es trägt seine Handschrift.

Ich habe mich ja schon öfter über die schlechte Organisation und Koordination hier aufgeregt, aber an Tagen wie heute werden völlig neue Maßstäbe gesetzt. Wenn eine wichtige Vorlesung nicht nur für Mediziner, sondern auch noch für Zahnmediziner und Humanbiologen stattfindet, hey, lass uns doch dafür den kleinsten Hörsaal belegen, der sich im Stadtgebiet finden lässt. […]

Pharmadialog: Erstattungsbeträge sollten ab erstem Tag gelten

Anlässlich der heutigen Abschlussveranstaltung des Pharmadialogs erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Am Ende des Pharmadialogs sind die Themen benannt und mögliche Schritte skizziert. Nu‎n kommt es im parlamentarischen Verfahren darauf an, die Interessen der Beitragszahler einzubeziehen, denn die müssen am Ende alles bezahlen. Mit der Umsatzschwelle ist ein neues Instrument im Gespräch, um den drastischen Ausgabenanstieg bei Medikamenten anzugehen. ‎Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ganz entscheidend wird sein, bei welchem Euro-Wert eine solche Umsatzschwelle liegt. Einfacher, konsequenter und besser wäre es jedoch, die miteinander verhandelten ‎Preise ab dem ersten Tag gelten zu lassen. Ich freue mich sehr, dass die Information der Ärzte in ihren Praxen deutlich verbessert werden soll. ‎Es wird Zeit, dass die Informationen aus den Nutzenbewertungen endlich schnell und umfassend bei den Ärzten ankommen, damit diese ihre Patienten besser versorgen können. Allerdings muss es hier um tatsächlich unabhängige Informationen gehen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Schülerwettbewerb: Innovative Projekte zum Thema „Gesundheit weiter gedacht“ gesucht

Schüler aus ganz Deutschland können ihre Schule ab sofort ins Rennen um den Titel „Schule des Jahres 2016“ schicken. In einer von drei Wettbewerbskategorien suchen die BARMER GEK und UNICUM ABI die besten und innovativsten Projekte zum Thema „Gesundheit weiter gedacht“. Ob gesunde Ernährungskonzepte, Bewegungsideen oder originelle Maßnahmen gegen Stress im Schulalltag, gesucht werden neuartige gesundheitsfördernde Projekte. Auch digitale Gesundheitsideen, etwa mit Schrittzähler oder Internetanwendungen, sind gefragt. 2.000 Euro und Activity Tracker als Preise Dem Gewinnerteam in der Kategorie „Gesundheit weiter gedacht“ winkt eine Projektförderung in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich gibt es von der BARMER GEK moderne Activity Tracker. Mit der Siegerprämie können die Schüler ihr Engagement weiterführen und verbessern. Mit dem Wettbewerb wollen die Organisatoren auch dazu beitragen, die Vielzahl an kreativen Gesundheitsprojekten ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken, die an Schulen umgesetzt werden. Erst Jury-Entscheid, dann Online-Voting Am Wettbewerb teilnehmen können alle zum Abitur führenden Schulen. In der Bewerbungsphase gilt es, die eigenen Projekte aussagekräftig zu präsentieren. Eine Jury, bestehend aus der UNICUM ABI Redaktion und Verantwortlichen der BARMER GEK, wählt aus den eingereichten Bewerbungen je Kategorie die drei besten Projekte aus. Die zwei weiteren Wettbewerbskategorien sind „Die beste Schülerfirma“ und „Das beste soziale oder karitative Projekt“. Im großen Finale gibt es ein Online-Voting: Wer in seiner Rubrik die meisten Stimmen mobilisiert, ist „Schule des Jahres 2016“ und gewinnt den Preis. Einsendeschluss für die Projekte ist der 1. Juni 2016. Weitere Informationen: www.barmer-gek.de/creative; www.schuledesjahres.de Pressemitteilung der BARMER GEK

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Pharmadialog – AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt – Dialog muss auch mit Krankenkassen erfolgen

Die am Dienstag (12.04.2016) in Berlin vorgestellten Ergebnisse des Pharmadialogs gehen laut AOK Baden-Württemberg beim Thema “Liefersicherheit innerhalb der Rabattverträge“ nur in Ansätzen in die richtige Richtung: „Dass kompetente Krankenkassen beim Pharmadialog nicht einbezogen wurden, ist die eine kritische Sache. Die andere ist, dass zwar im Ergebnispapier des Pharmadialogs die Liefersicherheit innerhalb der Arzneirabattverträge auftaucht, im Ergebnis aber ohne Substanz bleibt“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (12.04.2016) in Stuttgart. Die Vermeidung von Lieferengpässen im patentfreien Arzneimittelmarkt sei mit Blick auf die Versicherten im ureigensten Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. Hermann: „Zunächst gilt es festzuhalten, dass durch temporäre Lieferengpässe eines einzelnen Anbieters keineswegs die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet wird.“ Zur Liefersicherheit trage eine ausreichende Vorlaufzeit bis zum jeweiligen Vertragsstart bei, der die Lieferfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens sicherstellt. Diese Vorlaufzeit werde in den AOK-Verträgen ausnahmslos garantiert. Das Ergebnispapier des Pharmadialogs bleibe hierzu mit einer allgemeinen Aussage zu einem „6-Monats-Vorlauf“ im Ungewissen. „Das muss präzisiert werden. Entscheidend für mehr Sicherheit ist der Start der Vorlaufzeit. Die 6-Monats-Frist muss zum Zeitpunkt starten, wenn das Pharmaunternehmen über den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren vorab von den Krankenkassen informiert wird“, so Hermann weiter. Damit bleibe den Unternehmen jeweils ausreichend Zeit zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit zum Vertragsstart. Für die AOK Baden-Württemberg ist es unerlässlich, dass Krankenkassen direkt in den Pharmadialog mit einzubeziehen sind. Dies ergebe sich allein aus der Tatsache des Vertragsgeschehens. Derzeit laufen bundesweit Verträge der AOK-Gemeinschaft für insgesamt 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro (Stand: April 2016). „Hier geht es um gute Rahmenbedingungen durch die Politik, um Transparenz und vor allem darum, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken, die ein Anrecht darauf haben, ihre Arznei auch stets zeitnah zu erhalten“, so Hermann weiter. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Pharmadialog: Tendeziell richtig – aber keine faulen Kompromisse

Anlässlich der heute vorgestellten Ergebnisse aus dem Pharmadialog erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Positiv ist, dass die Ärzte in Zukunft besser über den Nutzen von neuen Medikamenten informiert werden sollen. Die Nutzenbewertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen daher in die Praxissoftware aufgenommen werden. Nur mit einer Information zum Nutzen können Ärzte wirklich verantwortungsvoll mit den neuen Arzneimitteln umgehen. Ich befürchte aber auch Ausgabenrisiken und eine weitere Belastung für die Beitragssätze, wenn wegen der geplanten Geheimhaltung Ärzte keine Transparenz über die verhandelten Preise haben. Ärzte werden bei unterschiedlichen Therapiealternativen keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mehr vornehmen können, weil ihnen die Transparenz fehlt. Das Vorhaben der Bundesregierung, den Umsatz, den Hersteller mit neuen Medikamenten im ersten Jahr der Zulassung machen, zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Allerdings sollten hier keine faulen Kompromisse gemacht werden. Nur bei Erreichen eines – bisher nicht definierten – Umsatz-Schwellenwertes die verhandelten Preise rückwirkend in Kraft zu setzen, wirkt de facto wie eine Umsatzgarantie. Wir brauchen Maßnahmen gegen die Hochpreispolitik der Pharmaindustrie: Mondpreise wie beim Hepatitis-C-Präparat „Sovaldi“ müssen ein Ende haben. Wir fordern, dass der mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Preis mit dem Hersteller rückwirkend zur Markteinführung gilt. Denn allein im Jahr 2015 musste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für diese neuen Arzneimittel 1,4 Milliarden Euro ausgeben.“ Pressemitteilung des vdek e.V.

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Krankenhäuser brauchen gesicherte und bezahlbare Arzneimittelversorgung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Ergebnisse des Pharmadialogs. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Versorgung mit Antibiotika, die die Kliniken zur Infektionsbehandlung dringend benötigen. Forschungs- und Innovationshemmnisse von der Zulassung bis zur Preisbildung unter Festbetragsbedingungen müssen beseitigt werden. Die vorgesehene Freistellung bestimmter Antibiotika von den Festbetragsregelungen kann ein wesentlicher Beitrag sein, um Lieferengpässe zu verhindern. „Die Krankenhäuser benötigen gerade auch im stationären Alltag gesicherten Zugang zu einer ganzen Bandbreite an antimikrobiellen Wirkstoffen. Nur wenn dies dauerhaft gewährleistet ist, und wir nicht mit Lieferengpässen kämpfen müssen, können wir die Herausforderungen in der Versorgung meistern. Deshalb ist es ein richtiger Schritt, bei der Bildung von Festbetragsgruppen und der Nutzenbewertung die Resistenzsituation zu berücksichtigen. Für unsere Krankenhäuser zentral ist auch, dass sich die Pharmaindustrie verpflichtet hat, zu einer Verbesserung der Versorgungssituation beizutragen und konkret auch Kliniken frühzeitig über drohende Lieferengpässe bei den für die Versorgung wichtigen Wirkstoffen zu informieren. Wesentlich wäre aber auch, dass die Kliniken hinsichtlich der finanziellen Risiken bei der Vorratshaltung mit Arzneimitteln abgesichert werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Für die Kliniken sind Arzneimittel mit mehr als 3,8 Milliarden Euro ein großer Kostenblock. Es ist deshalb von immenser Bedeutung, dass insbesondere bei innovativen Arzneimitteln, beispielsweise in der Krebstherapie, Wege gefunden werden, die Bezahlbarkeit der Therapien zu sichern. Die Krankenhäuser begrüßen, dass der Pharmadialog dazu konkrete Vorschläge macht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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BARMER GEK unterstützt Pläne gegen Mondpreise bei neuen Arzneimitteln

Die BARMER GEK begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Mechanismen einzuführen, um überteuerten Medikamentenpreisen vorzubeugen. „Die Strategie mancher Pharmafirmen bei der Preisgestaltung neuer Arzneimittel ist ein Problem für die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten. Die Arzneimittelpreise sind Kostentreiber, die langfristig zu höheren Krankenkassenbeiträgen führen können“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Es sei gut, dass die von Pharmafirmen und GKV-Spitzenverband verhandelten Arzneimittelpreise nun rückwirkend gelten sollen. Der geplante Schwellenwert dürfe jedoch nicht dazu führen, diesen positiven Effekt abzuschwächen. Zudem reichten die Pläne allein nicht aus, um den Ausgabentrend bei teuren Arzneimitteln dauerhaft zu stoppen. Neben Schwellenwert auch Schnellbewertung einführen Die BARMER GEK will deshalb die Preisfestsetzung ausgabenstarker Arzneimittel grundsätzlich neu geordnet wissen. Straub: „Für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel soll es künftig eine Schnellbewertung direkt bei Markteintritt und eine Kosten-Nutzen-Bewertung spätestens nach fünf Jahren geben.“ Sowohl die medizinische als auch die gesundheitsökonomische Bedeutung neuer Arzneimittel sollte deren Preis fair mitbestimmen. Beide Vorschläge sollten für Arzneimittel mit einem absehbaren Jahresumsatz von mehr als 80 Millionen Euro gelten. Mehr Transparenz steigert den Nutzen für Patienten „Der BARMER GEK geht es bei der Schnellbewertung von Innovationen um eine wirksame Weiterentwicklung des AMNOG-Prozesses“, betonte Straub. Auf diese Weise könnte der Patientennutzen stärker als bisher berücksichtigt werden. Schließlich würden unter anderem durch eine Schnellbewertung die Kosten eines Arzneimittels und dessen Wirkung miteinander verglichen werden. Gleichzeitig warnte die BARMER GEK vor einer allgemeingültigen Geheimhaltung der verhandelten Arzneimittel-Preise. Dadurch könnten mögliche Einspareffekte wieder ausgehebelt werden, so Straub. Pressemitteilung der BARMER GEK

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