Arzneimittelrabattverträge – AOK Baden-Württemberg entlastet Versicherte um 32 Millionen Euro

Durch Arzneirabattverträge hat die AOK Baden-Württemberg im vergangenen Jahr knapp 207 Millionen Euro bei ihren Ausgaben einsparen können. „Diese Einsparungen tragen wesentlich zum erwarteten Rechnungsergebnis 2015 der AOK Baden-Württemberg mit einem Plus von 147 Millionen Euro bei. Wir können damit nicht nur die diesjährige Ausgabensteigerung abfedern, sondern auch weiterhin in den Ausbau der Versorgungsstrukturen investieren“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge des AOK-Systems, am Freitag (01.04.2016) in Stuttgart. Von den Einsparungen gebe die AOK Baden-Württemberg einen gehörigen Teil durch Zuzahlungsbefreiungen an Versicherte, die in der alternativen Regelversorgung der Hausarzt- und der Facharztverträge eingeschrieben sind, zurück. Hermann: „Diese Entlastung für unsere Versicherten machte vergangenes Jahr insgesamt 32 Millionen Euro aus“. Zwei neue Vertragstranchen schließen an die Ende März ausgelaufenen Verträge der Tranche „AOK XII“ aus dem Jahr 2014 an. „AOK XV“ und „AOK XVI“ haben eine Laufzeit von jeweils zwei Jahren und beinhalten Verträge über zusammen 106 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. „Bei den beiden neuen Verträgen sind auch wieder neue Wirkstoffe hinzu gekommen, die zwischenzeitlich patentfrei geworden sind und zu denen lebhafter Wettbewerb besteht. Dazu gehören zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und das Herzmedikament Eplerenon“, erläuterte Hermann. Die zum 1. April 2016 startenden Rabattverträge: AOK XV: •       Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 •       Verträge über 103 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 105 Fachlosen (19 im Mehrpartnermodell vergeben) •       45 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften •       AOK-Umsatzvolumen: 1,9 Milliarden Euro AOK XVI: •       Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 •       Verträge über drei Wirkstoffe (alle im Mehrpartnermodell vergeben) •       10 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften •       AOK-Umsatzvolumen: 150 Millionen Euro Die Rabattverträge für patentfreie Arzneimittel ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich des Generikamarktes deutlich in Schwung gebracht. Die laufenden AOK-Verträge decken rund zwei Drittel dieses Marktes ab. Sie umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro (Stand April 2016). Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

The post Arzneimittelrabattverträge – AOK Baden-Württemberg entlastet Versicherte um 32 Millionen Euro appeared first on Healthcare Netzwerk.

BARMER GEK will mit Beitritt zum Fachverband BiM Qualitätsstandards in der Internetmedizin voranbringen

Der rasant wachsende Markt der Internetmedizin, der von der Telemedizin bis zur Gesundheits-App reicht, braucht nach Ansicht der BARMER GEK klare Spielregeln und Qualitätsstandards. Diese will die Krankenkasse im Sinne ihrer Versicherten maßgeblich mitgestalten. Sie ist deshalb dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) beigetreten, der eben jenes Ziel verfolgt. „Die BARMER GEK unterstützt die Internetmedizin wie etwa den Ausbau telemedizinischer Anwendungen, sofern sie einen konkreten Mehrwert für den Patienten haben, diesen in einer grundlegenden Evaluation nachweisen und höchsten Datenschutzanforderungen genügen. Mit dem Beitritt zum Fachverband BiM will die BARMER GEK erreichen, dass die Internetmedizin zum Wohle der Patienten optimal eingesetzt wird“, sagt BARMER GEK Vorstand Dr. Mani Rafii. Oberstes Ziel müsse ein echter Nutzen für die Patienten sein, ohne dass sie die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten verlieren. BARMER GEK setzt auf Internetmedizin Seit Jahren geht die Krankenkasse bei der Internetmedizin voran, sei es mit der internetbasierten Therapie für Kinder mit funktioneller Sehschwäche oder durch Online-Trainings mit psychologischer Beratung. Seit Januar bietet die BARMER GEK als einzige Kasse im Rahmen ihres Kinder- und Jugend-Programms das telemedizinische Konsiliararztsystem „PädExpert“ an, das die Versorgung von Heranwachsenden verbessern soll, die unter seltenen und chronischen Erkrankungen leiden. „Die BARMER GEK hat immer wieder bewiesen, dass sie die Rolle des Gestalters der Internetmedizin einnimmt und hohe Qualitätsstandards von ihren Partnern einfordert. Daher freuen wir uns, einen solchen Partner als Mitglied des Bundesverbands Internetmedizin begrüßen zu können“, sagt BiM-Vorstandschef Sebastian Vorberg. Immer mehr Menschen rufen Gesundheitsinformationen online ab Der Beitritt der BARMER GEK zum BiM erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen Gesundheitsinformationen online abrufen. „Im Sinne gut informierter Patienten müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zugang zu qualitativ wertvollen Angeboten erleichtern beziehungsweise ‚geprüfte‘ Angebote von ‚ungeprüften‘ unterscheiden“, fordert Rafii. Der Bundesverband Internetmedizin soll sich hierfür zu einer Plattform entwickeln. Pressemitteilung der BARMER GEK

The post BARMER GEK will mit Beitritt zum Fachverband BiM Qualitätsstandards in der Internetmedizin voranbringen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Diagnose Krebs: Mehr Sicherheit durch ärztliche Zweitmeinung

Jedes Jahr erkranken allein in Bayern rund 68.000 Menschen an Krebs. Um Patienten in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, bietet die AOK Bayern jetzt eine erweiterte ärztliche onkologische Zweitmeinung. Betroffene AOK-Versicherte aus ganz Bayern können sich kostenlos bei der Universitätsklinik in Erlangen beraten lassen. Das Angebot für eine ärztliche Zweitmeinung gilt für viele bösartige Tumorerkrankungen mit Ausnahme von Augentumoren. Eine entsprechende Kooperation hat die AOK Bayern mit dem Universitätsklinikum in Erlangen geschlossen. „Damit geben wir Patienten eine zusätzliche Orientierungshilfe – und ein Stück mehr Sicherheit bei der Entscheidung“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Universitätsklinik in Erlangen gehört zu den onkologischen Spitzenzentren in Bayern. Für Versicherte der AOK Bayern gibt es eine kostenlose Service-Hotline. Unter der Telefonnummer 0800 / 88 100 81 können sich AOK-Versicherte für die ärztliche onkologische Zweitmeinung anmelden. Dort erfahren sie auch, welche Befunde eingereicht werden müssen. Ein persönliches Erscheinen in der Universitätsklinik ist nicht notwendig. Der Versicherte muss auch keine Überweisung oder Einweisung durch den Hausarzt vorlegen. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Mittwoch von 12 bis 17 Uhr zu erreichen. Jede Woche findet in der Universitätsklinik in Erlangen mindestens einmal eine sogenannte Tumorkonferenz statt. Hier prüfen Mediziner der Uniklinik aus verschiedenen Fachrichtungen die Behandlungsmöglichkeiten. Die Patienten erhalten innerhalb von drei Werktagen nach der Konferenz die schriftliche Zweitmeinung. Diese kann die Behandlungsempfehlung bestätigen oder eine Alternative aufzeigen. Pressemitteilung der AOK Bayern

The post Diagnose Krebs: Mehr Sicherheit durch ärztliche Zweitmeinung appeared first on Healthcare Netzwerk.

BGH-Urteil: Gewährung von Beihilfen unterliegt strengen Vorgaben

In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 24.3.2016 hat der BDPK einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der BDPK hatte sich im Frühjahr 2013 mit einer Klage dagegen gewandt, dass der Landkreis Calw den Kreiskliniken ein Defizit von 6 Millionen Euro im Jahr 2012 sowie sämtliche zu erwartenden Defizite in den Jahren 2013 bis 2016 ausgleichen will. Dieser Klage gab der BGH nun teilweise statt und verwies das Verfahren an das OLG Stuttgart als Berufungsgericht zurück. Nach dem Urteil des  Bundesgerichtshofs unterliegt die Gewährung von Beihilfen durch Kommunen an ihre Krankenhäuser strengen Vorgaben. Diese Vorgaben hat der Landkreis Calw laut BGH in weiten Teilen nicht beachtet. Insbesondere fehlt es an einer genauen Zuordnung im Rahmen des sogenannten Betrauungsakts, für welche Kosten der Krankenhausversorgung der Landkreis welche Subventionen gewährt (Transparenzkriterium). Deshalb hätte es einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bedurft. Diese hatte der Landkreis jedoch nicht eingeholt. Das OLG Stuttgart als Berufungsgericht muss nunmehr abschließend darüber entscheiden, ob die vom Landkreis Calw gewährten Subventionen Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind. Diese Frage hatte es im Berufungsverfahren offen gelassen, weil es hierauf nach seiner – vom BGH jetzt korrigierten – Auffassung nicht ankam. Der BGH stellt demgegenüber klar, dass die Kommunen ihre Krankenhäuser nicht schrankenlos aus Steuergeldern subventionieren dürfen. Welche weiteren Konsequenzen sich aus dem Urteil des BGH ergeben, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung beurteilt werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

The post BGH-Urteil: Gewährung von Beihilfen unterliegt strengen Vorgaben appeared first on Healthcare Netzwerk.

Presseinformation / Praxismanagement-Expertise: Niedergelassene Ärzte könnten Ärger, Frust und Patientenunzufriedenheit einfach vermeiden

Das Problem
 Praxisinhaber suchen zunehmend nach Verbesserungen ihrer Praxisführung, um ihren Arbeitsdruck zu reduzieren, den veränderten Umfeld- und Patienten-Anforderungen zu begegnen sowie den Praxiserfolg zu steigern. Doch den meisten Ärzten fehlen die Kenntnisse und die Zeit hierfür, Berater sind den Medizinern meist zu teuer. Ungenutzte Reserven
 Dabei ist der Ansatzpunkt für Praxisoptimierungen nach den Erkenntnissen […]

Alternativen bei Pollenallergie

Alternativen bei Pollenallergie Bei einer Pollenallergie werden häufig Medikamente zur Behandlung eingesetzt. Daneben gibt es jedoch auch Alternativen, die ergänzend oder, im Idealfall, sogar als Ersatz helfen können. Das grundsätzliche Problem bei einer Pollenallergie besteht in der Abwehrreaktion des Immunsystems

Self-Service als Erfolgsfaktor für Krankenhäuser und Kliniken

„Self-Service als Erfolgsfaktor für Krankenhäuser und Kliniken“- von Dr. Andreas Oertel und Ursula Tänzer ist eines der 30 spannenden Themen des Anfang des Jahres neu erscheinenden Buches „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ – herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Das Buch erscheint im medhochzwei-Verlag für … Weiterlesen

Missionsabzeichen

Heute will ich die Aufmerksamkeit einmal auf etwas lenken, das sonst eher selten Beachtung findet: unser Missionsabzeichen. Tristan hat es noch vor Beginn der Mission entworfen, und heute findet es sich an verschiedenen Stellen im Habitat, dazu vermutlich in einigen Schreibtischschubladen, die zu Mitgliedern unseres Mission Supports gehören, und natürlich an unseren Anzügen. Im Vergleich zu seinen Vorgängern ist unser Abzeichen recht groß und im Stil an die Abzeichen diverser früherer Raumfahrtmissionen angelehnt. Das Kernstück ist der Marshimmel, mit unseremweiter